JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > Ziele der Landesplanung
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO, LROP II 2002, NROG |
| Schlagworte: | Abwägung, Bestimmtheit, Eigenart des Gebiets, Einzelhandel, Ausschluss im GE, Einzelhandel: Sortimentsbeschränkung, Sortimentsbeschränkungen, Ziele der Landesplanung, Ziele der Raumordnung |
| Stichwort: | Ziele der Landesplanung |
| Leitsatz: | 1. § 1 Abs. 4 bis 9 BauNVO bieten eine Grundlage für den Ausschluss von Einzelhandel oder innenstadtrelevanter Sortimente auch dann, wenn das Plangebiet nicht unmittelbar an die Innenstadt oder den Bereich angrenzt, zu dessen Schutz die Gemeinde von diesen Feinsteuerungsmöglichkeiten Gebrauch macht. 2. Ein für diese Feinsteuerung erforderliches städtebauliches Konzept fehlt nicht schon dann, wenn die Gemeinde an der einen oder anderen Stelle von dieser Konzeption abweichende (Planungs- oder Genehmigungs-) Entscheidungen getroffen oder zugelassen hat. 3. Es bleibt unentschieden, ob die Maßgaben, die in einem raumordnungsrechtlichen Zielabweichungsverfahren einer Landesplanerischen Feststellung beigefügt werden, mit der Folge des § 1 Abs. 4 BauGB am Zielcharakter des Raumordnungsrechts teilhaben. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 155/05 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO |
| Schlagworte: | Abwägung, Abwägungserheblichkeit, Ausgleichsmaßnahme, Baugrenzen, Bestimmtheit, Erforderlichkeit des Bebauungsplans, Gittermasten, Landschaftsbild, Mindestnennleistung, Normenkontrolle, Rechtsschutzbedürfnis, Schallleistungspegel, Sicherung, rechtliche, Siedlungsgrenze, Sondergebiet, Umweltverträglichkeitsprüfung, Windenergie, Wirtschaftlichkeit, Zaunwert, Ziele der Landesplanung |
| Stichwort: | Ziele der Landesplanung |
| Leitsatz: | 1. § 1 Abs. 4 BauGB verpflichtet die Gemeinde nicht, die Errichtung der nach den raumordnerischen Vorgaben maximal zulässigen Zahl von Windenergieanlagen zu ermöglichen, wenn schon die festgesetzte Zahl die Verwirklichung der Mindestnennleistung (hier: 9 MW für das Gemeindegebiet) ermöglicht. 2. Zur Bestimmtheit der Festsetzung, dass nur "Anlagen gleichen Typs" zulässig seien. 3. Die Festsetzung eines Schallleistungspegels, der "innerhalb des Sondergebiets" einzuhalten sein soll, ist zu unbestimmt. 4. Die flache Landschaft Norddeutschlands kann es rechtfertigen, die zulässige Anlagengesamthöhe auf 100m zu begrenzen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 321/02 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Bekanntmachung, erneute, Erforderlichkeit des Bplans, Ersatzlandfläche, Existenzgefährdung, Kompensation, naturschutzrechtliche, Kompensationsflächen, Standortalternativen, Ziele der Landesplanung, landwirtschaftlicher Betrieb, arrondiert |
| Stichwort: | Ziele der Landesplanung |
| Leitsatz: | 1. Zu den Voraussetzungen einer erneuten Abwägung, wenn vier Jahre nach der ersten Bekanntmachung des Bebauungsplans dieser wegen eines Ausfertigungsfehlers erneut bekannt gemacht wird. 2. Zur Erforderlichkeit eines Bebauungsplans für Gewerbeflächen. 3. Hat der Eigentümer eines arrondierten landwirtschaftlichen Betriebes mit 160 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche etwa die Hälfte dieser Flächen verpachtet, braucht die Gemeinde nicht davon auszugehen, dass die Inanspruchnahme von knapp einem Viertel der Nutzflächen durch einen Bebauungsplan zu einer Existenzgefährdung des landwirtschaftlichen Betriebes führen könnte. In einer solchen Situation ist es Sache des Landwirts, seine Betriebsstruktur offen zu legen. 4. Die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutzflächen als naturschutzrechtliche Kompensationsflächen kann im Verhältnis zu Flächen der öffentlichen Hand auch deshalb gerechtfertigt sein, weil dem Eigentümer durch den Bebauungsplan und die Aufstufung von Ackerland zu Bauland ein erheblicher Mehrwert zufließt. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 1620/01 | |
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