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Zeugnis gegen sich selbst bei Teilzahlung

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OLG-CELLE – Urteil, 11 U 229/06 vom 03.05.2007

Rechtsgebiete:HGB
Schlagworte:Transportschaden, Frachtführer, sekundäre Darlegungslast, Zeugnis gegen sich selbst bei Teilzahlung
Stichwort:Zeugnis gegen sich selbst bei Teilzahlung
Leitsatz:Ist nicht sicher, ob ein Schaden am Transportgut im Obhutsbereich des Frachtführers eingetreten ist, muss dieser zu den von ihm getroffenen Sicherungsmaßnahmen zunächst nicht näher vortragen. Ob eine im Zusammenhang mit dem Schadensereignis vom Frachtführer vorgenommene Teilzahlung auf den Schaden ein sog. Zeugnis gegen sich selbst darstellt, ist regelmäßig von den Umständen des Einzelfalls abhängig.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 11 U 229/06




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