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Zeugenvernehmung in Rechtshilfeverfahren und Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

Entscheidungen der Gerichte




OLG-NUERNBERG – Urteil, 6 U 1836/02 vom 28.02.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Zeugenvernehmung in Rechtshilfeverfahren und Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme
Stichwort:Zeugenvernehmung in Rechtshilfeverfahren und Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme
Leitsatz:Das Gericht darf von einer Zeugenvernehmung nicht deshalb in Rechtshilfeverfahren absehen, weil es das Beweisergebnis ohne unmittelbaren Eindruck von dem Verlauf der Beweisaufnahme nicht sachgerecht würdigen könne. Eine entsprechende Anwendung von § 375 Abs. 1a ZPO scheidet aus.
Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 6 U 1836/02




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