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JuraForum.deUrteileSchlagwörterZZeugenbeistand 

Zeugenbeistand

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 159/09 vom 14.07.2009

Die Tätigkeit des beigeordneten Zeugenbeistands wird nach Teil 4 Abschnitt 3 Vv RVG abgerechnet (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung).

OLG-HAMM – Beschluss, 5 Ws 396/08 vom 21.11.2008

Die Vergütung des Zeugenbeistands erfolgt nach Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ws 91/08 vom 28.05.2008

Der beigeordnete Zeugenbeistand rechnet seine Tätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG ab.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 289/07 vom 07.11.2007

Der für einen Zeugen als Zeugenbeistand tätige Rechtsanwalt rechnet seine Vergütung nach Teil 4 Abschnitt 1 VV RVG ab. Das gilt auch für den beigeordneten Zeuggenbeistand.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ws 711/07 vom 23.10.2007

Der nach § 68b StPO beigeordnete Zeugenbeistand rechnet seine Tätigkeit nach Nr. 4301 Nr. 4 VV RVG ab.

OLG-CELLE – Beschluss, 1 Ws 195/07 vom 21.05.2007

Der einem Zeugen nach § 68 b StPO beigeordnete Beistand erhält für seine Tätigkeit lediglich eine Gebühr nach Nr. 4301 Ziffer 4 VV-RVG.

Wird der Beistand zugleich für zwei Zeugen tätig, erhöht sich die Gebühr nach Nr. 1008 VV-RVG um 30 %.

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 1 Ws 101/07 vom 21.03.2007

Dem einem Zeugen für die Dauer seiner Vernehmung beigeordneten anwaltlichen Zeugenbeistand steht eine Gebühr für eine Einzeltätigkeit nach RVG VV 4301 Nr. 4 zu. Er ist - auch unter Berücksichtigung der Gesetzesbegründung zur Vorbemerkung 4 Abs. 1 VV - hinsichtlich seiner Vergütung nicht einem Verteidiger gleichzustellen.

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 1 Ws 363/06 vom 18.07.2006

Wird ein Rechtsanwalt nach § 68b StPO einem Zeugen zur Beistandleistung für die Dauer seiner Vernehmung beigeordnet, so steht dem Anwalt nur eine Verfahrensgebühr wegen einer Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 Ziffer 4 VV RVG zu.

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 1 Ws 600/05 vom 20.12.2005

Die einem Zeugen nach § 68b StPO für die Dauer seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung vom Gericht bestellte Zeugenbeistand erhält von der Staatskasse nur die Gebühr für eine Einzeltätigkeit nach RVG VV Nr 4301 Ziffer 4.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 504/05 vom 10.11.2005

Gegen die rückwirkende Entpflichtung eines Zeugenbeistandes ist die Beschwerde zulässig: Der Zeugenbeistand kann nicht rückwirkend entpflichtet werden.

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ws 409/03 vom 09.07.2003

Auf die in der BRAGO nicht geregelte Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Zeugenbestand findet § 91 BRAGO - nicht § 95 BRAGO - entsprechende Anwendung.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 (s) Sbd. 6 - 20/2001 vom 30.03.2001

Leitsatz

Zur Bemessung der Pauschvergütung für einen beigeordneten Zeugenbeistand

OLG-HAMM – Beschluss, 2 (s) Sbd. 6 - 220/00 vom 11.01.2001

Leitsatz

Findet die Hauptverhandlung unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen statt, kann das die "besondere Schwierigkeit" im Sinn von § 99 Abs. 1 BRAGO begründen.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 (s) Sbd. 6 - 219/00 vom 11.01.2001

Leitsatz

Findet die Hauptverhandlung unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen statt, kann das die "besondere Schwierigkeit" im Sinn von § 99 Abs. 1 BRAGO begründen.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 Ws 21/08 vom 14.02.2008

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 5-a BJs 322/85-2-3/05 vom 26.02.2007

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 5-1 BJs 322/85-2-3/05 vom 26.02.2007


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