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Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 10 W 156/07 vom 16.06.2009

1. Geldvermögen kann Hofeszubehör sein, soweit es zu den bis zur nächsten Ernte dienenden Betriebsmitteln zu rechnen ist.

2. Der Hoferbe ist nur insoweit privilegiert, als er den Hof in dem Zustand, in dem er sich im Zeitpunkt des Erbfalls befand, mit den dafür notwendigen Betriebsmitteln bis zur nächsten Ernte weiterführen kann. Er kann zu Lasten der weichenden Erben nicht verlangen, dass ihm Mittel zur Verfügung gestellt werden, die es ihm ermöglichen, den Hof in einen früheren Zustand bei voller Eigenbewirtschaftung zu versetzen, auch wenn dies betriebswirtschaftlich sinnvoll erscheinen mag.

OLG-KARLSRUHE – Urteil, StO 1/08 vom 15.05.2009

Zur Zulässigkeit weiterer Zusätze zur Berufsbezeichnung "Steuerberater" gemäß § 43 StBerG.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 11 W 15/09 vom 12.05.2009

Räumt ein Softwarehersteller dem Ersterwerber eine Volumenlizenz ein, so ist der Ersterwerber ohne Zustimmung des Herstellers nicht berechtigt, überzählige Lizenzen an Zweiterwerber zu übertragen, indem er diese zum selbständigen download ermächtigt oder ihn ein sogenanntes Echtheitszertifikat mit Produktkey überlässt.

BAG – Urteil, 7 AZR 96/08 vom 22.04.2009

Die Förderung der Aus- und Weiterbildung schwerbehinderter Menschen nach § 235a Abs. 1 SGB III seitens der Bundesanstalt (jetzt: Bundesagentur) für Arbeit ist kein Sachgrund nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG für die Befristung des zwischen dem Arbeitgeber und dem schwerbehinderten Menschen abgeschlossenen Arbeitsvertrags.

BFH – Beschluss, II B 168/08 vom 30.03.2009

1. Rechtsmittel und andere bestimmende Schriftsätze können derzeit an den BFH elektronisch übermittelt werden, ohne dass die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur erforderlich ist.

2. Es bedarf der Klärung in einem Revisionsverfahren, ob es für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts von unbebauten Grundstücken für Bewertungsstichtage vor dem 1. Januar 2007 auf die Wertverhältnisse am Bewertungsstichtag oder am 1. Januar 1996 ankommt.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 4 SCH 2/06 KapMuG vom 03.03.2009

Die Frage der Statthaftigkeit des Musterverfahrens, nämlich ob das Prozessgericht überhaupt einen Vorlagebeschluss hätte erlassen dürfen, ist der Überprüfung durch das im Rechtszug übergeordnete Oberlandesgericht entzogen (B. I. 1., § 4 Abs. 1 Satz 2 KapMuG, a. A. Fullenkamp in Vorwerk/Wolf, KapMuG, § 4 Rdnr. 31; Parigger a.a.O., § 9 Rdnr. 7-9); folgerichtig hat das Oberlandesgericht nicht zu prüfen, ob den Prozessgerichten im Rahmen der Durchführung der Bekanntmachungsverfahren gemäß §§ 1 und 2 KapMuG und des Vorlageverfahrens gemäß § 4 Abs. 1 KapMuG Verfahrensfehler unterlaufen sind.

Die Frage der Zulässigkeit der einzelnen Feststellungsziele unterliegt im Hinblick auf das Rechtsschutzinteresse der eingeschränkten eigenen Prüfungskompetenz des Oberlandesgerichtes (B. I. 2., § 4 Abs. 1 Satz 2 KapMuG).

Im Rahmen der Sachentscheidung über die einzelnen Feststellungsziele hat das Oberlandesgericht eine zweistufige Prüfung vorzunehmen. In der ersten Stufe hat es zu klären, ob das jeweilige Feststellungsziel überhaupt feststellungsfähig ist; in der zweiten Stufe hat es zu entscheiden, ob die Feststellungsziele - soweit feststellungsfähig - begründet sind (B. II. 1.3. und B. II. 2.).

Feststellungsfähig sind nur Feststellungsziele im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 KapMuG, die sich darüber hinaus gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 KapMuG mit Breitenwirkung feststellen lassen (B. II. 2.2., 14 Abs.1 S.1 KapMuG).

Feststellungsziele im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 KapMuG sind nur Ziele, a) für die der objektive Anwendungsbereich des KapMuG eröffnet ist, b) für die der subjektive Anwendungsbereich des KapMuG eröffnet ist und c) die die Feststellung des Vorliegens oder Nichtvorliegens anspruchsbegründender oder anspruchsausschließender Voraussetzungen oder die Klärung von Rechtsfragen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 KapMuG zum Gegenstand haben (B. II. 2.2.1.).

Der objektive Anwendungsbereich ist auch für Schadensersatzansprüche aus einer Prospekthaftung im weiteren Sinne eröffnet (B. II. 3.1.1.2., in Abgrenzung zum BGH-Beschluss vom 30.10.2008 zu III ZB 92/07).

Der objektive Anwendungsbereich ist nicht eröffnet für Ansprüche aus c.i.c. wegen Wissensvorsprungs (C. I.).

Der subjektive Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 KapMuG sieht eine personelle Beschränkung des Kreises der möglichen Antragsgegner / Musterbeklagten vor (B. II. 3.1.2., verneinend Kruis in Kölner Kommentar zum KapMuG, Rdnr. 20, 25 zu § 1 KapMuG).

Der subjektive Anwendungsbereich ist u. a. für alle Anbieter sonstiger Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 3 KapMuG eröffnet; dies sind alle Prospektverantwortlichen der Prospekthaftung im engeren Sinne, also die Prospektherausgeber, Initiatoren, Gründungsgesellschafter, Hintermänner und Garanten (B. II. 3.1.2. und C. II.).

Ist ein umfassend formuliertes Feststellungsziel wegen nicht erreichbarer Breitenwirkung nicht feststellungsfähig, kommt eine einschränkende Auslegung auf einen feststellungsfähigen Kern nicht in Betracht (B. II. 3.2.6.).

BFH – Urteil, IV R 97/06 vom 19.02.2009

Die monetäre Beschränkung einer qualifizierten elektronischen Signatur steht der Wirksamkeit einer nach § 52a Abs. 1 FGO elektronisch übermittelten Revisionseinlegung und Erledigungserklärung nicht entgegen.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 11 Verg 16/08 vom 10.02.2009

Ein Vertrauen der Bieter auf die Beibehaltung einer vergaberechtswidrigen Wertung ist nicht schützenswert. Die Vergabestelle kann deshalb grundsätzlich eine Wertung, nach der ein Bieter wegen fehlender Eignung ausgeschlossen wurde, in einer späteren Phase des Vergabeverfahrens korrigieren, wenn sie vergaberechtswidrig ist.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 11 U 45/08 (Kart) vom 02.12.2008

Die Werbeaussage "Als X Stromkunde beziehen Sie 100 % atomstromfreie Energie" ist objektiv unrichtig und verstößt gegen das Verbot irreführender Werbung.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 348/05 vom 15.10.2008

Zur Prospekthaftung bei der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds: Wie realitätsnah müssen Prognosen sein und ist auf das Risiko eines Totalverlustes hinzuweisen?

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 13 ME 80/08 vom 10.06.2008

1. Die Voraussetzungen des Teils B des Anhangs I der VO (EWG) Nr. 2092/91 zu den Umstellungszeiträumen bei Tieren und tierischen Erzeugnissen für den Wechsel von konventionellem auf ökologischen Landbau (Nr. 2.2.1) und zur Herkunft der Tiere (Nr. 3.3 bis Nr. 3.11) gelten kumulativ, so dass eine Aufstallung von konventionellen Legehennen ohne Ausnahmegenehmigung nicht verordnungskonform ist, sondern einen Verstoß mit Langzeitwirkung i.S.v. von Art. 9 Abs. 9 und Art. 10 Abs. 3 VO (EWG) Nr. 2092/91 zur Folge hat.

2. Die Zertifizierung durch eine nicht beliehene Kontrollstelle kann eine ausdrückliche Ausnahmegenehmigung nach Teil B Nr. 3.3 bis Nr. 3.11 des Anhangs I der VO (EWG) Nr. 2092/91 nicht entbehrlich machen. Offen bleibt, ob nach der niedersächsischen Zuständigkeitsregelung die Ausnahmegenehmigung nach Nr. 3.3 ausschließlich von der Kontrollbehörde oder auch von einer nicht beliehenen Kontrollstelle erteilt werden kann.

3. Legehennen aus konventioneller Aufzucht können nur unter den engen Voraussetzungen des Teils B Nr. 3.4 bis 3.7 des Anhangs I der VO (EWG) Nr. 2092/91 in ökologische Produktionseinheiten eingestellt werden. Diese Bestimmungen gelten jedenfalls auch bei einer zum Zeitpunkt der Aufstallung bereits beabsichtigten Produktion von Bio-Eiern.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LB 266/07 vom 24.04.2008

1. Nach der Streichung des § 5 Abs. 1 Satz 4 NRettDG durch das Änderungsgesetz vom 12. Juli 2007 (Ndw. GVBl. S. 316) ist im Auswahlverfahren weiterhin die Berücksichtigung der Auswahlkriterien der gestrichenen Vorschrift zulässig.

2. Zur Einhaltung des Transparenzgebotes muss der Rettungsdienstträger im Auswahlverfahren nach § 5 NRettDG klar und verständlich die von den Bewerbern zu erfüllenden Bedingungen formulieren. Für den einzelnen Bewerber muss erkennbar sein, worauf es dem Rettungsdienstträger ankommt, damit er sein Angebot entsprechend diesen Vorgaben optimal gestalten kann.

3. Der Rettungsdienstträger ist nicht verpflichtet, den Antrag für den Betrieb einer Luftrettungswache in einem offenen Vergabeverfahren auszuschreiben.

4. Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Rettungsdienstträger im Rahmen seiner Ermessensbetätigung die in § 5 Abs. 1 Satz 4 NRettDG a. F. genannten Auswahlkriterien der Vielfalt der Anbieter, der gewachsenen Strukturen, der Leistungsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit jeweils gesondert betrachtet und die ermittelten Tatsachen für jedes Auswahlkriterium durch Vergabe eines Ranges gewichtet.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 12 U 34/07 vom 30.08.2007

Private elektronische Dokumente nach § 371a Abs. 1 ZPO können nur dann "Urkunde" im Sinne des § 580 Nr. 7 b ZPO sein, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 2 Nr. 3 SignG) versehen sind.

BAG – Urteil, 9 AZR 1031/06 vom 17.07.2007

Ein anderes Vertragsverhältnis iSv. § 19 BBiG aF liegt nur dann vor, wenn eine Person eingestellt wird, um berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen zu erwerben. Eine Einstellung in diesem Sinn setzt voraus, dass der von § 19 iVm. §§ 3 bis 18 BBiG aF zu schützende Vertragspartner durch ein Mindestmaß an Pflichtenbindung am Betriebszweck mitwirkt.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 2 Sa 219/07 vom 27.06.2007

Ein schwerbehinderter Bewerber hat keinen Anspruch auf Entschädigung wegen Benachteiligung im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens bei einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, weil er nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden ist, wenn ein relevanter Grad der Behinderung nicht zum Zeitpunkt der Einreichung seiner Bewerbung bzw. dem Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegen hat, sondern erst nachträglich rückwirkend festgestellt worden ist (Revision zugelassen).

LAG-KOELN – Urteil, 3 Sa 1405/06 vom 18.04.2007

1. Für die Eingruppierung sind nach § 2 Nr. 3 ERA im Bereich des "Könnens" die allgemeinen Anforderungen maßgeblich, die an die Ausübung der Tätigkeit gestellt werden. Auf den persönlichen Ausbildungswerdegang des Arbeitnehmers kommt es nicht an.

2. Ein englischer Sprachkurs (mehrjährig mit 2 Unterrichtswochenstunden), der einen allgemeinen Standard englischer Sprachkompetenz vermittelt, erfüllt nicht die Voraussetzungen einer "zusätzlichen Fachausbildung" im Sinne der Anlage 1 b des ERA.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 8 Sa 1279/06 vom 11.04.2007

Das Direktionsrecht kann den Arbeitgeber berechtigen den Arbeitnehmer anzuweisen, an Schulungen teilzunehmen bei denen Kenntnisse oder Fähigkeiten für seine Arbeit vermittelt werden.

OLG-DRESDEN – Urteil, 8 U 1997/06 vom 21.02.2007

Veranlasst eine "Finanz-GmbH" einen unaufgefordert zuhause wegen Versicherungsangelegenheiten angesprochenen Kunden, eine Kapitallebensversicherung zu kündigen und mit den frei werdenden Mitteln ein langfristiges, ungesichertes Darlehen ("Kapitalanleihe") an eine Immobilienverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft zu geben, schuldet sie als Anlagevermittlerin ungefragt Aufklärung darüber, dass ihr Geschäftsführer auch die Geschäfte der Darlehensnehmerin führt.

BSG – Urteil, B 3 KR 5/06 R vom 07.12.2006

1. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen den Abschluss eines Versorgungsvertrages über häusliche Krankenpflege mit einem Leistungserbringer verweigern, wenn die leitende Pflegefachkraft nicht eine abgeschlossene Ausbildung in der Krankenpflege, sondern nur eine abgeschlossene Ausbildung nach Landesrecht in der Altenpflege sowie als Arzthelferin aufzuweisen hat.

2. Zur Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Eignung zur Leitung eines ambulanten Krankenpflegedienstes.

3. Zur Streitwertbemessung bei Häufung einer derartigen Feststellungsklage mit einem Schadensersatzanspruch.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 5 BV 04.35 vom 20.11.2006

Der standardisierte "Test Deutsch" (hier: im Jahr 2001 verwendete Version) erweist sich mit Ausnahme des Prüfungsteils "Schreiben, schriftlicher Ausdruck" grundsätzlich als geeignetes Testformat, um die Mindestanforderungen ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache i.S. des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG zu konkretisieren.

HAMBURGISCHES-OVG – Urteil, 3 Bf 306/04 vom 12.10.2006

1. Der Gesetzgeber hat die Regelvermutung fehlender Zuverlässigkeit mit der Neufassung des Waffengesetzes 2002 in § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a) WaffG an die Verurteilung wegen einer jedweden vorsätzlichen Straftat angeknüpft und damit zum Ausdruck gebracht, dass insoweit ein besonderer Bezug der Straftat zum Waffenrecht nicht erforderlich sein soll.

Bei einer mindestens zweimaligen Verurteilung zu einer geringeren Geldstrafe als 60 Tagessätzen verlangt § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a) WaffG nicht, dass die Verurteilungen in der Summe die Anzahl von 60 Tagessätzen erreichen.

Die Regelvermutung fehlender Zuverlässigkeit wird nicht durch den Umstand allein entkräftet, dass die vorsätzlichen Straftaten (hier: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Fahren ohne Fahrerlaubnis) mit Geldstrafen in Höhe von (nur) 15 und 20 Tagessätzen geahndet worden sind. Ob ein Ausnahmefall vorliegt, lässt sich nicht allein anhand der Anzahl der Tagessätze, sondern nur auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung der konkreten Verfehlungen unter Berücksichtigung der wiederholten Straffälligkeit feststellen.

2. Der Straftatbestand des § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG wirdd durch das Führen eines Kraffahrzeugs auch dann erfüllt, wenn das Fahrverbot nach § 25 StVG seit mehr als 3 Jahren wirksam besteht, ohne dass die angeordnete Beschlagnahme des Führerscheins vollzogen wurde. Die Vorschriften über eine Vollstreckungsverjährung in § 79 StGB können auf die Vollziehung eines Fahrverbots nicht analog angewendet werden.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 3 Sa 1635/05 vom 08.09.2006

1. Rückforderung einer Ausbildungsgebühr

2. Zur Auslegung des Begriffs "einstellen" in § 19 BBiG a. F.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 6 U 55/06 vom 31.07.2006

Zur irreführenden Werbung einer reisemedizinischen Praxis.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 7 U 114/03 vom 26.07.2006

Der Beweis für eine vorsätzliche Brandstiftung obliegt dem Versicherer. Generelle Beweiserleichterungen kommen ihm hierbei nicht zugute. Allerdings dürfen die Anforderungen an die Führung dieses Beweises nicht überspannt werden. Es genügt auch ein nur mittelbarer oder Indizienbeweis.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 20 U 244/02 vom 15.12.2005

Haftung bei Ausfall der Herz-Lungen-Maschine.

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 8.05 vom 20.10.2005

1. Für eine Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG "ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache" i.S.d. § 11 StAG erfordern neben mündlichen grundsätzlich auch gewisse schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache.

2. Der Einbürgerungsbewerber muss sich nicht eigenhändig schriftlich ausdrücken können.

3. Ein Einbürgerungsbewerber, der selbst nicht deutsch schreiben kann, muss deutschsprachige Texte des täglichen Lebens lesen und diktieren sowie das von Dritten mit technischen Hilfsmitteln Geschriebene auf seine Richtigkeit überprüfen und so die schriftliche Äußerung als seine "tragen" können.

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 17.05 vom 20.10.2005

1. Für eine Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG "ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache" i.S.d. § 11 StAG erfordern neben mündlichen grundsätzlich auch gewisse schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache.

2. Der Einbürgerungsbewerber muss sich nicht eigenhändig schriftlich ausdrücken können.

3. Ein Einbürgerungsbewerber, der selbst nicht deutsch schreiben kann, muss deutschsprachige Texte des täglichen Lebens lesen und diktieren sowie das von Dritten oder mit technischen Hilfsmitteln Geschriebene auf seine Richtigkeit überprüfen und so die schriftliche Äußerung als seine "tragen" können (wie Urteil vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 5 C 8.05 -).

OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 197/04 vom 25.08.2005

1. Eine vergleichende Werbung kann irreführend und damit unlauter im Sinne von §§ 3, 5, 6 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 UWG sein, wenn wesentliche Umstände der miteinander verglichenen Leistungen verschwiegen werden und hierdurch bei dem Verbraucher ein "schiefes Bild" entsteht.

2. Zur Begehungsgefahr bei in Bezug auf die konkrete Verletzungshandlung im Kern gleicher Handlungen.

BGH – Urteil, III ZR 4/04 vom 23.06.2005

Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Unternehmer, der Verbrauchern unter falschem Namen Gewinnmitteilungen zukommen läßt, "Sender" einer Gewinnzusage nach § 661a BGB ist (im Anschluß an die Senatsurteile vom 7. Oktober 2004 - III ZR 158/04 - NJW 2004, 3555 und vom 9. Dezember 2004 - III ZR 112/04 - NJW 2005, 827).

LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 1/05 vom 10.06.2005

Ein Betriebsratsmitglied, das gleichzeitig Mitglied im Wirtschaftsausschuss ist, kann an einer Schulung nach § 37 Abs. 6 BetrVG teilnehmen, die Grundkenntnisse für die Wahrnehmung der Tätigkeit im Wirtschaftsausschuss vermittelt, sofern es diese Kenntnisse noch nicht besitzt. § 107 Abs. 1 S. 3 BetrVG steht dem nicht entgegen.

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