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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 ME 83/08 vom 20.03.2008

Rechtsgebiete:BGB, Durchlässigkeits- und VersetzungsVO, NSchG
Schlagworte:Antwort-Wahl-Verfahren, Ausgleichsregelungen, Benotungssystem, Fairnessgebot, Gesamtnote, Klassenkonferenz, multiple choice, Notenspiegel, Rügepflicht, Versetzung, Versetzungsentscheidung, Versetzungskonferenz, Zensurenkonferenz
Stichwort:Zensurenkonferenz
Leitsatz:1. Bei der Bewertung von mündlichen Leistungen von Schülerinnen und Schülern können pädagogische Wertungen mit einfließen.

2. Die Rechtsprechung zu dem Antwort-Wahl-Verfahren (multiple choice) in Prüfungen im Hochschulbereich ist nicht ohne Weiteres auf die Bewertung von schriftlichen Prüfungsleistungen im Sekundarbereich I der Schulen zu übertragen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 ME 83/08




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