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Zeitzuschläge für Arbeit an Vorfesttagen

Entscheidungen der Gerichte

BAG – Urteil, 6 AZR 709/00 vom 13.12.2001

Ein Angestellter des öffentlichen Dienstes, der an Heiligabend oder an Silvester nach 12:00 Uhr zur Arbeitsleistung herangezogen wird, hat keinen Anspruch auf Zeitzuschläge nach § 35 Abs. 1 Satz 2 Buchst. d BAT, wenn ihm für die an den Vorfesttagen geleistete Arbeit später entsprechende bezahlte Freizeit gewährt wird.

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