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Zeitrahmen für Notverwalterbestellung

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 24 W 341/01 vom 14.05.2003

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Zeitrahmen für Notverwalterbestellung
Stichwort:Zeitrahmen für Notverwalterbestellung
Leitsatz:1. Bei der Notverwalterbestellung kann das WEG-Gericht die Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über eine Verwalterneubestellung entweder frei zulassen oder aber für eine bestimmte Zeit ausschließen oder die Verwalterabberufung nur aus wichtigem Grunde gestatten.

2. In konfliktträchtigen Wohnanlagen kann eine Notverwalterbestellung auch für zwei oder drei Jahre rechtlich vertretbar sein.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 24 W 341/01




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