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Zeitpunkt des Verfalls gemäß zweistufiger Ausschlussklausel des Manteltarifvertrages für den Groß- und Außenhandel NRW bei Geltendmachung vor Fälligkeit mit Erhebung der Kündigungsschutzklage

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 19 Sa 1724/04 vom 21.12.2004

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Nachteilsausgleichsanspruch bei Entlassung aufgrund einer Änderungskündigung, Höhe der Abfindung, Zeitpunkt des Verfalls gemäß zweistufiger Ausschlussklausel des Manteltarifvertrages für den Groß- und Außenhandel NRW bei Geltendmachung vor Fälligkeit mit Erhebung der Kündigungsschutzklage
Stichwort:Zeitpunkt des Verfalls gemäß zweistufiger Ausschlussklausel des Manteltarifvertrages für den Groß- und Außenhandel NRW bei Geltendmachung vor Fälligkeit mit Erhebung der Kündigungsschutzklage
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 19 Sa 1724/04




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