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Zeitpunkt des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

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OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 20 WF 28/06 vom 16.03.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Zeitpunkt des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Stichwort:Zeitpunkt des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Leitsatz:Wird Prozesskostenhilfe im Haupttermin einer Ehesache begehrt, scheitert die Bewilligung nicht allein daran, dass in diesem Verfahrensstadium keine weiteren Kosten mehr anfallen konnten. Denn die Terminsgebühr nach Nr. 3104 RVG-VV entsteht - anders als die Verhandlungsgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO - bereits mit der bloßen vertretungsbereiten Anwesenheit des Rechtsanwalts im stattfindenden Termin.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 20 WF 28/06




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