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BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 35/07 vom 03.12.2008

Rechtsgebiete:Richtlinie 64/221/EWG, AuslG, AufenthG, VwGO
Schlagworte:Voraussetzungen der Anwendbarkeit der Unionsbürgerrichtlinie für türkische Staatsangehörige, Zeitpunkt der rechtlichen Beurteilung einer Ausweisung, Voraussetzungen des Verlusts des Aufenthaltsrechts nach Art. 7 Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei (ARB 1/80), Erlöschen der Aufenthaltserlaubt bei Krankheiten
Stichwort:Zeitpunkt der rechtlichen Beurteilung einer Ausweisung
Leitsatz:1. Auf eine unter Geltung der Richtlinie 64/221/EWG verfügte und mit der Klage angegriffene Ausweisung ist die Unionsbürgerrichtlinie nicht anwendbar (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2007, Rs. Polat).

2. Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 64/221/EWG schließt die Ausweisung eines Ausländers nicht aus, der durch sein persönliches Verhalten, wenn auch krankheitsbedingt, die öffentliche Ordnung konkret und hinreichend schwer gefährdet.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 35/07




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