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JuraForum.deUrteileSchlagwörterZZeitpunkt der Entscheidung bei Vollstreckung mehrerer Strafen 

Zeitpunkt der Entscheidung bei Vollstreckung mehrerer Strafen

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 5 Ws 156/01 vom 08.05.2001

Leitsatz

Bei Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen nacheinander, liegt der Zeitpunkt des Eintretens der Führungsaufsicht bei der Entlassung aus der letzten Strafe. Deshalb steht die Entscheidung über die Führungsaufsicht erst an, wenn diese Entlassung bevor steht.

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