JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > Zeitpunkt der Entscheidung bei Vollstreckung mehrere Freiheitsstrafen
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Schlagworte: | Führungsaufsicht, Zeitpunkt der Entscheidung bei Vollstreckung mehrere Freiheitsstrafen |
| Stichwort: | Zeitpunkt der Entscheidung bei Vollstreckung mehrere Freiheitsstrafen |
| Leitsatz: | Leitsatz: Die Entscheidung, ob Führungsaufsicht nach § 68 f Abs. 1, 2 StGB eintritt, hat die Strafvollstreckungskammer erst in dem Zeitpunkt zu treffen, in dem der Verurteilte endgültig aus dem Strafvollzug entlassen wird. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 231/00 | |
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