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Zeitpunkt der Entscheidung bei Vollstreckung mehrere Freiheitsstrafen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 231/00 vom 06.09.2000

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Führungsaufsicht, Zeitpunkt der Entscheidung bei Vollstreckung mehrere Freiheitsstrafen
Stichwort:Zeitpunkt der Entscheidung bei Vollstreckung mehrere Freiheitsstrafen
Leitsatz:Leitsatz: Die Entscheidung, ob Führungsaufsicht nach § 68 f Abs. 1, 2 StGB eintritt, hat die Strafvollstreckungskammer erst in dem Zeitpunkt zu treffen, in dem der Verurteilte endgültig aus dem Strafvollzug entlassen wird.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 231/00




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