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Zeitpunkt der anfechtungsrechtlichen Wirkung bei sicherungshalber erfolgter Globalzession künftiger Forderungen

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OLG-KARLSRUHE – Urteil, 14 U 200/03 vom 08.04.2005

Rechtsgebiete:InsO
Schlagworte:Zeitpunkt der anfechtungsrechtlichen Wirkung bei sicherungshalber erfolgter Globalzession künftiger Forderungen
Stichwort:Zeitpunkt der anfechtungsrechtlichen Wirkung bei sicherungshalber erfolgter Globalzession künftiger Forderungen
Leitsatz:Entsteht eine dem Kreditinstitut im Rahmen einer Globalzession sicherungshalber abgetretene künftige Forderung in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist der Forderungserwerb nach Maßgabe des § 131 InsO anfechtbar, weil das Kreditinstitut vor Entstehung der Forderung noch keinen hinreichend bestimmten, zur Kongruenz führenden Anspruch auf ihre Abtretung hatte.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 14 U 200/03




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