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OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 342/02 vom 01.08.2002

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Widerruf von Strafaussetzung, lange zurückliegende Taten, zeitnaher Widerruf, Verhältnismäßigkeit
Stichwort:zeitnaher Widerruf
Leitsatz:Zum Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung wegen lange zurückliegender Taten und wenn ein zeitnaher Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung im Wesentlichen an Umständen gescheitert ist, die nicht dem Verurteilten, sondern allein der Justiz anzulasten sind.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ws 342/02




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