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zeitnahe Anhörung des Verurteilten

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 74/2003 vom 19.03.2003

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:bedingte Entlassung, zeitnahe Anhörung des Verurteilten
Stichwort:zeitnahe Anhörung des Verurteilten
Leitsatz:Liegen zwischen der Anhörung des Verurteilten zum Widerrufsantrag der Staatsanwaltschaft und der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer nahezu sechs Monate kann diese Anhörung nicht mehr Grundlage der Widerrufsentscheidung sein.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 74/2003




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