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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 A 10761/05.OVG vom 05.01.2006

Rechtsgebiete:AufenthG, AsylVfG
Schlagworte:Sikh, Indien, Asylfolgeverfahren, Abschiebungsverbot, kleines Asyl, Berufung, Zulassungsverfahren, Grundsatzbedeutung, subjektive Nachfluchtgründe, exilpolitische Betätigung, Babbar Khalsa, Ausschlusstatbestand, zeitlicher Anwendungsbereich, Übergangsregelung, sachlicher Anwendungsbereich, Rückwirkung, tatbestandliche Rückanknüpfung, verfassungsrechtliche Grenzen, Regel-Ausnahmeklausel, Sinn und Zweck
Stichwort:zeitlicher Anwendungsbereich
Leitsatz:1. Exilpolitische Tätigkeiten eines aus Indien geflüchteten Sikh für die Babbar Khalsa Deutschland, die nach der bestandskräftigen Ablehnung seines Asylbegehrens aber noch vor dem 1. Januar 2005 aufgenommen wurden, fallen nach §§ 77 Abs. 1 Satz 1, 87b AsylVfG i.V.m. Art. 15 Abs. 3 Zuwanderungsgesetz in den Anwendungsbereich des § 28 Abs. 2 AsylVfG, ohne dass dabei die verfassungsrechtlichen Grenzen der tatbestandlichen Rückanknüpfung von Gesetzen verletzt werden.

2. Mit der Regelung des § 28 Abs. 2 AsylVfG bezweckt der Gesetzgeber die Koordination der Schutzfunktionen des großen und des kleinen Asyls in Bezug auf das Folgeverfahren, so dass dort wegen subjektiver Nachfluchtgründe Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG nur ausnahmsweise und zwar dann gewährt werden kann, wenn die Nachfluchtgründe auch im Asylverfahren beachtlich werden können.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 A 10761/05.OVG



BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 AV 3.02 vom 11.11.2002

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Berufungszulassung, Vorlageverfahren, zeitlicher Anwendungsbereich, bereits anhängige Zulassungsverfahren, Vorlagefrage, Entscheidungserheblichkeit, Zulassungsgründe, ernstliche Zweifel, Änderung der Sachlage.
Stichwort:zeitlicher Anwendungsbereich
Leitsatz:1. Eine Vorlage an das Bundesverwaltungsgericht nach § 124 b VwGO ist auch in solchen Zulassungsverfahren möglich, die bei In-Kraft-Treten der Norm am 1. Januar 2002 schon anhängig waren.

2. Bei der Beurteilung des Zulassungsgrundes des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat das Oberverwaltungsgericht auch solche nach materiellem Recht entscheidungserheblichen und von dem Antragsteller innerhalb der Antragsfrist vorgetragenen Tatsachen zu berücksichtigen, die erst nach Erlass der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung eingetreten sind.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 AV 3.02


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