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zeitliche Beschränkung der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft

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OLG-KOELN – Urteil, 2 U 132/06 vom 19.12.2007

Rechtsgebiete:EGBGB, Niederländisches Erbkollisionsgesetz, BGB
Schlagworte:Zur Anwendbarkeit deutschen Erbrechts bei einem niederländischen Staatsangehörigen, zeitliche Beschränkung der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft
Stichwort:zeitliche Beschränkung der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft
Leitsatz:1. Hatte ein in Deutschland verstorbener Erblasser, der zum Zeitpunkt des Todes die niederländische Staatsangehörigkeit besaß, zu seinem Heimatstaat keinerlei Beziehungen mehr, so ist auf den Erbfall auch vor dem Inkrafttreten des niederländischen Erbkollisionsgesetzes vom 4. September 1996 (Wef conflichtenrecht erfopvolging) das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsorts anzuwenden.

2. Zur Anordnung einer zeitlich beschränkten Vor- und Nacherbschaft in einer testamentarischen Verfügung.
Volltext: OLG-KOELN - Urteil, 2 U 132/06




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