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LAG-HAMM – Urteil, 18 Sa 1071/07 vom 12.12.2007

Rechtsgebiete:BGB, EFZG, ZPO
Schlagworte:Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Zeitgutschrift, Arbeitszeitkonto, abweichende tarifliche Bemessungsgrundlage nach § 4 Abs. 4 Satz 1 EFZG, Auslegung eines Tarifvertrages, Verfall von Minusstunden des Arbeitszeitkontos
Stichwort:Zeitgutschrift
Leitsatz:Zur Bemessungsgrundlage nach § 4 Abs. 4 Satz 1 EFZG gehören sowohl die

Berechnungsmethode (Ausfall- oder Referenzprinzip) als auch die Berechnungsgrundlage. Die Berechnungsgrundlage setzt sich zusammen aus dem Geld- und Zeitfaktor. Sie bestimmt den Umfang und die Bestandteile des der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle zugrunde liegenden Arbeitsentgelts, auch wenn dies durch eine Gutschrift im Arbeitszeitkonto festgehalten wird.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 18 Sa 1071/07




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