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Zeiten zwischen Ende der Schulausbildung und Beginn des freiwilligen sozialen Jahres sowie Ende des freiwilligen sozialen Jahres und Beginn des Hochschulausbildung

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 5 R 62/06 R vom 17.04.2007

Rechtsgebiete:SGB VI, SozDiG
Schlagworte:Anrechnungszeit - unvermeidbare Zwischenzeit - Zeiten zwischen Ende der Schulausbildung und Beginn des freiwilligen sozialen Jahres sowie Ende des freiwilligen sozialen Jahres und Beginn des Hochschulausbildung
Stichwort:Zeiten zwischen Ende der Schulausbildung und Beginn des freiwilligen sozialen Jahres sowie Ende des freiwilligen sozialen Jahres und Beginn des Hochschulausbildung
Leitsatz:Zeiten zwischen dem Ende der Schulausbildung und dem Beginn des freiwilligen sozialen Jahres sowie zwischen dem Ende des freiwilligen sozialen Jahres und dem Beginn des Fachhochschulstudiums sind keine Anrechnungszeiten im Sinne von unvermeidbaren Zwischenzeiten.
Volltext: BSG - Urteil, B 5 R 62/06 R




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