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Zeichenfehler

Entscheidungen der Gerichte

OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 3 L 52/01 vom 20.06.2006

Die Beseitigung eines katasterrechtlichen Zeichenfehlers geschieht durch Erlass eines Verwaltungsakts auf Änderung des Flurkartenwerks. Dabei hat die zuständige Behörde nicht zu prüfen, ob in Folge des Zeichenfehlers ein gutgläubiger Erwerb eingetreten ist.

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