( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterZZeichen 341 zu § 42 StVO 

Zeichen 341 zu § 42 StVO

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Urteil, 14 U 80/06 vom 28.09.2006

Rechtsgebiete:StVO
Schlagworte:Wartelinie, Vorfahrt, Zeichen 341 zu § 42 StVO
Stichwort:Zeichen 341 zu § 42 StVO
Leitsatz:Das Überfahren einer unterbrochenen Wartelinie (Zeichen 341 zu § 42 Abs. 6 Nr. 2 StVO) ist an sich noch nicht verkehrswidrig. Die Wartelinie empfiehlt lediglich dem, der wartepflichtig ist, an der bezeichneten Stelle anzuhalten. Damit handelt es sich um eine vorgezogene, "empfohlene" Wartelinie und noch kein verbindliches Gebot im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Gleichwohl kann schon das Überfahren der Wartelinie im Einzelfall - leicht - haftungsverschärfend ins Gewicht fallen, wenn dadurch eine Fehlreaktion des bevorrechtigten Kraftfahrers provoziert wurde.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 14 U 80/06




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/zeichen-341-zu--42-stvo

"Zeichen 341 zu § 42 StVO - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN