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Zaunwert

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 11217/07.OVG vom 09.04.2008

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, BauNVO
Schlagworte:Bebauungsplan, Raumordnungsplan, Ziel der Raumordnung, Vorranggebiet, Vorrang, Ausschlussfläche, Konzentrationsfläche, Konzentrationszone, Konzentrationsplanung, Konzentrationswirkung, Abwägung, Konkretisierung, städtebaulicher Belang, Windenergieanlage, Höhenbeschränkung, Biotop, Biotopkartierung, Abstand, Abstandsfläche, Feinsteuerung, Schallemissionspegel, Zaunwert, Nennleistung, Entwicklungsgebot
Stichwort:Zaunwert
Leitsatz:1. Ein Bebauungsplan ist nicht den Zielen der Raumordnung angepasst, wenn er ohne überzeugende Gründe die Errichtung von Windenergieanlagen für etwa ein Drittel der Fläche ausschließt, die im regionalen Raumordnungsplan als Konzentrationszone für Windenergienutzung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB dargestellt ist.

2. Die durch die Ausweisung im regionalen Raumordnungsplan eingetretene Konzentrationswirkung verleiht der Windenergienutzung grundsätzlich Vorrang, den die Bauleitplanung zu respektieren ist.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 11217/07.OVG



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 KN 321/02 vom 29.01.2004

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO
Schlagworte:Abwägung, Abwägungserheblichkeit, Ausgleichsmaßnahme, Baugrenzen, Bestimmtheit, Erforderlichkeit des Bebauungsplans, Gittermasten, Landschaftsbild, Mindestnennleistung, Normenkontrolle, Rechtsschutzbedürfnis, Schallleistungspegel, Sicherung, rechtliche, Siedlungsgrenze, Sondergebiet, Umweltverträglichkeitsprüfung, Windenergie, Wirtschaftlichkeit, Zaunwert, Ziele der Landesplanung
Stichwort:Zaunwert
Leitsatz:1. § 1 Abs. 4 BauGB verpflichtet die Gemeinde nicht, die Errichtung der nach den raumordnerischen Vorgaben maximal zulässigen Zahl von Windenergieanlagen zu ermöglichen, wenn schon die festgesetzte Zahl die Verwirklichung der Mindestnennleistung (hier: 9 MW für das Gemeindegebiet) ermöglicht.

2. Zur Bestimmtheit der Festsetzung, dass nur "Anlagen gleichen Typs" zulässig seien.

3. Die Festsetzung eines Schallleistungspegels, der "innerhalb des Sondergebiets" einzuhalten sein soll, ist zu unbestimmt.

4. Die flache Landschaft Norddeutschlands kann es rechtfertigen, die zulässige Anlagengesamthöhe auf 100m zu begrenzen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 321/02

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 LC 276/02 vom 25.09.2003

Rechtsgebiete:BauGB, 4. BImSchV, BauNVO, UVP-ÄndRL, UVPG
Schlagworte:Emissionsverhalten, Entwicklungsgebot, Flächennutzungsplan: Unwirksamkeit, Grundfläche, Größe der, Grundstücksfläche, überbaubare, Immissionsgrenzwert, Stichtag: 14.3.99, Windfarm: Erweiterung, Zaunwert
Stichwort:Zaunwert
Leitsatz:1. Zur sukzessiven Erweiterung eines vorhandenen Windparks und deren Beurteilung nach BImSchG.

2. Zum Zeitpunkt, in dem sich die Unwirksamkeit eines Flächennutzungsplanes herausstellt, und zum Eingreifen der Unbeachtlichkeitsregel des § 214 Abs. 2 Nr. 3 BauGB.

3. Zur Teilunwirksamkeit eines Flächennutzungsplanes.

4. "Zaunwerte" für Lärm und Schlagschatten in Flächennutzungsplänen.

5. Zur Entwicklung eines Bebauungsplanes aus einem Flächennutzungsplan, der teilweise unwirksam ist.

6. Zur Festsetzung eines Emissionspegels für Windkraftanlagen in einem Sondergebiet.

7. Die Festsetzung der Größe der Grundfläche und der überbaubaren Grundstücksfläche muss über den Standort des Schaftes der Windkraftanlage auch die Fläche einschließen, die der Rotor überstreicht.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 LC 276/02


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