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Zaun

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 A 11031/06.OVG vom 26.09.2006

Rechtsgebiete:LBauO
Schlagworte:Baurecht, Beseitigungsverfügung, Vertrauensschutz, Bestandsschutz, bauaufsichtliches Einschreiten, Amnestie, Pirmasens, Pirmasenser Amnestie, Substanzerhaltung, Substanzverbesserung, Zaun, Maschendrahtzaun, Instandhaltung, Ersatzbau, amnestieschädlich, amnestieschädliche Änderung, Beseiitigungsanordnung, Erneuerung
Stichwort:Zaun
Leitsatz:Änderungen illegaler baulicher Anlagen, die sogar den durch Baugenehmigung vermittelten Bestandsschutz entfallen lassen würden, unterfallen erst recht nicht dem Schutz der sogen. "Pirmasenser Amnestie" (hier: Erneuerung wesentlicher Teile eines Maschendrahtzauns).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 A 11031/06.OVG



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 5 S 455/06 vom 17.08.2006

Rechtsgebiete:NatSchG, ZPO, GKG
Schlagworte:Landschaftsschutzverordnung, Erlaubnis, Einfriedigung, Thuja, Zaun, Beseitigung
Stichwort:Zaun
Leitsatz:1. Thujen sind am Rande des Schwarzwalds im Übergang eines mit Einzelbäumen bestandenen Wiesengeländes zum (Mischwald) Wald regelmäßig standortfremd und beeinträchtigen deshalb das Landschaftsbild, zumal wenn sie in Form einer Hecke als Einfriedigung gepflanzt werden.

2. Für die Bemessung des Streitwerts kommt einem Begehren auf Aufhebung einer Beseitigungsanordnung neben dem Begehren auf Erteilung einer (naturschutzrechtlichen) Erlaubnis für dieselbe Anlage keine selbständige wirtschaftliche Bedeutung zu.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 5 S 455/06

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 8 LA 149/02 vom 09.01.2003

Rechtsgebiete:BauGB, NNatSchG
Schlagworte:Außenbereich, Damwild, Damwildgehege, Flächennutzungsplan, Gehege, Landwirtschaft, Liebhaberei, Umzäunung, Zaun, freie Landschaft
Stichwort:Zaun
Leitsatz:1. Ein aus Liebhaberei betriebenes Damwildgehege widerspricht der Darstellung der Fläche im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft und beeinträchtigt daher öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB.

2. Ein 1,80 m hoher Zaun eines Damwildgeheges beeinträchtigt die natürliche Eigenart der Landschaft (§ 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB), weil er die umzäunte Fläche aus der freien Landschaft "ausgrenzt", ohne einer landwirtschaftlichen Nutzung zu dienen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 LA 149/02


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