JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > Zahlungsverjährung
| Rechtsgebiete: | AufenthG, AuslG, VwKostG |
| Schlagworte: | Abschiebung, Festsetzungsverjährung, Frist, Kosten, Verjährung, Verwirkung, Zahlungsverjährung |
| Stichwort: | Zahlungsverjährung |
| Leitsatz: | Für die Festsetzung der Kosten einer Abschiebung gilt die vierjährige Verjährungsfrist des § 20 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 VwKostG. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 13 S 919/09 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, KAG, AO |
| Schlagworte: | Vorausleistung, Zahlungsverjährung, Verrechnung, Beitragsforderung |
| Stichwort: | Zahlungsverjährung |
| Leitsatz: | Das durch Zahlungsverjährung verursachte Erlöschen der durch einen entsprechenden Bescheid begründeten Forderung auf eine Vorausleistung bewirkt nicht, dass die Erschließungsbeitragsforderung im Zeitpunkt ihres Entstehens als im Umfang der geforderten Vorausleistung getilgt anzusehen ist. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 1548/08 | |
| Rechtsgebiete: | AMG, VwKostG |
| Schlagworte: | Gebühren für Arzneimittelzulassung, Verjährung von Gebührenforderungen, Festsetzungsverjährung, Zahlungsverjährung, Nachzulassung, Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit der Gebührenschuld |
| Stichwort: | Zahlungsverjährung |
| Leitsatz: | 1. Der Gebührenanspruch für die Zulassung oder die Nachzulassung eines Arzneimittels verjährt nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 VwKostG vier Jahre nach Stellung des Zulassungsantrags ohne Rücksicht auf die Fälligkeit. Die Vollständigkeit des Antrages ist insofern ohne Belang. 2. § 105 b AMG hat Gebührenansprüche, die bei seinem In-Kraft-Treten bereits verjährt und damit erloschen waren, nicht wieder aufleben lassen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 38.04 | |
| Rechtsgebiete: | AMG, VwKostG |
| Schlagworte: | Gebühren für Arzneimittelzulassung, Verjährung von Gebührenforderungen, Festsetzungsverjährung, Zahlungsverjährung, Nachzulassung, Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit der Gebührenschuld |
| Stichwort: | Zahlungsverjährung |
| Leitsatz: | 1. Der Gebührenanspruch für die Zulassung oder die Nachzulassung eines Arzneimittels verjährt nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 VwKostG vier Jahre nach Stellung des Zulassungsantrags ohne Rücksicht auf die Fälligkeit. Die Vollständigkeit des Antrages ist insofern ohne Belang. 2. § 105 b AMG hat Gebührenansprüche, die bei seinem In-Kraft-Treten bereits verjährt und damit erloschen waren, nicht wieder aufleben lassen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 39.04 | |
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