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Zahlungsverbot

Entscheidungen der Gerichte

BAG – Urteil, 10 AZR 834/08 vom 06.05.2009

Ist das Arbeitseinkommen des Arbeitnehmers gepfändet und einem Gläubiger zur Einziehung überwiesen, erfasst der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber, wenn dieser seine Nachweispflicht verletzt hat, Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers deshalb aufgrund einer tariflichen Ausschlussfrist verfallen sind und der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Schadensersatz in Höhe der verfallenen Vergütungsansprüche zu leisten hat.

BGH – Urteil, II ZR 280/07 vom 16.03.2009

a) Das Zahlungsverbot des § 92 Abs. 2 Satz 1 AktG (entsprechend § 64 Satz 1 GmbHG) gilt ab Eintritt der Insolvenzreife und nicht erst ab dem Ende der Insolvenzantragsfrist.

b) Stellt der Aufsichtsrat fest, dass die Gesellschaft insolvenzreif ist, hat er darauf hinzuwirken, dass der Vorstand rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellt und keine Zahlungen leistet, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters nicht vereinbar sind. Verstößt er hiergegen schuldhaft, kann er der Gesellschaft gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet sein.

OLG-HAMBURG – Urteil, 6 U 216/07 vom 05.02.2009

1. "Vorstände eines eingetragenen Vereins haften nicht analog § 64 GmbHG".

2. "Für die Kausalität eines nach § 42 Abs. 2 Satz 2 BGB geltend gemachten Schadens ist maßgebend, welche Vermögenslage eingetreten wäre, wenn der Vereinsvorstand den Insolvenzantrag rechtzeitig gestellt hätte".

OLG-MUENCHEN – Urteil, 5 U 2379/08 vom 13.01.2009

Die Genehmigungsfiktion der Nr. 7 Abs. 3 der AGB-Banken wird durch die öffentliche Bekanntmachung der Bestellung eines vorläufigen oder endgültigen Insolvenzverwalters zerstört, wenn zum Zeitpunkt, zu dem die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO als bewirkt gilt, die 6-Wochen-Frist nach Zugang des Rechnungsabschlusses nach Nr. 7 Abs. 3 AGB-Banken noch nicht abgelaufen war (Abweichung sowohl von BGH Urteil vom 25.10.2007 - IX ZR 217/06, NJW 2008, 63 als auch von BGH, Urteil vom 10.06.2008 - XI ZR 283/07, NJW 2008, 3348).

BGH – Urteil, IX ZR 130/07 vom 20.11.2008

Verfügt der Schuldner nach Aussetzung der Vollziehung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung der Finanzverwaltung über das gepfändete Konto, werden die Insolvenzgläubiger dadurch benachteiligt.

SAARLAENDISCHES-OLG – Urteil, 8 U 528/07 vom 06.11.2008

a. Bei Hinterlegung durch den Drittschuldner ist der Rückgewähranspruch gemäß §§ 11, 13 AnfG unmittelbar auf Freigabe-Zustimmung zur Auszahlung des hinterlegten Betrages gerichtet.

b. Zur Abtretung eines Vermächtnisanspruchs vor Erbfall.

BFH – Urteil, VII R 27/07 vom 23.09.2008

1. Allein der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens befreit den GmbH-Geschäftsführer nicht von der Haftung wegen Nichtabführung der einbehaltenen Lohnsteuer.

2. Sind im Zeitpunkt der Lohnsteuer-Fälligkeit noch liquide Mittel zur Zahlung der Lohnsteuer vorhanden, besteht die Verpflichtung des Geschäftsführers zu deren Abführung so lange, bis ihm durch Bestellung eines (starken) Insolvenzverwalters oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verfügungsbefugnis entzogen wird.

3. Die Haftung ist auch nicht ausgeschlossen, wenn die Nichtzahlung der fälligen Steuern in die dreiwöchige Schonfrist fällt, die dem Geschäftsführer zur Massesicherung ab Feststellung der Zahlungsunfähigkeit gemäß § 64 Abs. 1 Satz 1 GmbHG eingeräumt ist (Fortentwicklung der Senatsrechtsprechung im Hinblick auf die geänderte Rechtsprechung des BGH im Urteil vom 14. Mai 2007 II ZR 48/06, DStR 2007, 1174, HFR 2007, 1242).

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 137/04 vom 08.07.2008

1. Kann einer notariellen Kostenrechnung auf Grund der Bezeichnung der berechneten Auslagen eindeutig entnommen werden, auf welchem Absatz oder welchem Gliederungspunkt der jeweils mit ihrem Paragrafen benannten gesetzlichen Vorschrift die angesetzten Kosten beruhen, ist die Angabe des Absatzes oder Gliederungspunktes der Vorschrift entbehrlich (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 14.12.2006 -V ZB 115/06-).

2. Eine Betreuungsgebühr nach § 147 Abs. 2 KostO kann neben einer Hebegebühr entstehen, wenn zwei verschiedene Auftragsverhältnisse vorliegen.

BGH – Urteil, VIII ZR 31/07 vom 05.03.2008

a) Die Bestimmung des § 87a Abs. 2 HGB kommt nicht zur Anwendung, wenn die Nichtleistung des Dritten darauf zurückzuführen ist, dass der Unternehmer seinerseits das Geschäft nicht ausführt, oder wenn die Nichtleistung des Dritten auf vom Unternehmer zu vertretenden Gründen beruht; in solchen Fällen hat die Regelung des § 87a Abs. 3 HGB Vorrang vor § 87a Abs. 2 HGB.

b) Unternehmer im Sinne des § 87a Abs. 3 HGB ist im Verhältnis zu einem Untervertreter nicht der Hauptvertreter, sondern dessen Auftraggeber (Fortführung von BGHZ 91, 370 ff.).

c) Zu vertreten hat der Unternehmer die Umstände, auf denen die Nichtausführung des Geschäfts beruht, nicht nur, wenn ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen insoweit persönliches Verschulden zur Last fällt (§§ 276, 278 BGB), sondern darüber hinaus auch dann, wenn diese Umstände dem unternehmerischen oder betrieblichen Risikobereich zuzuordnen sind; die Insolvenz des Unternehmers fällt grundsätzlich in dessen Risikosphäre (Abgrenzung zu RGZ 63, 69 ff.).

OLG-SCHLESWIG – Urteil, 5 U 96/07 vom 31.01.2008

1. Überlässt ein Mitbewerber Dritten den Text eines Urteils, aus dem sich Hinweise auf das geschäftliche Handeln eines Konkurrenten ergeben, ist dies zulässig, wenn der Wettbewerber dafür einen hinreichenden Anlass besitzt und sich sein Vorgehen nach Art und Maß im Rahmen des Erforderlichen hält.

2. Wer aktiv im Wirtschaftsleben handelt und sich im Rahmen dieses Handelns der Kritik von Mitbewerbern durch wahrheitsgemäße Angaben über sein geschäftliches Verhalten ausgesetzt sieht, kann sich dagegen nicht auf die wesentlich strengeren Grundsätze berufen, die die Rechtsprechung für den Schutz der Intim- und Privatsphäre entwickelt hat.

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 6 Sa 358/06 vom 05.12.2007

1. Mit der Formulierung "brutto = netto" in einem Abfindungsvergleich wird objektiv nur zum Ausdruck gebracht, dass der vereinbarte Abfindungsbetrag vom Arbeitgeber ungekürzt ausgezahlt werden soll. Es ist durch Auslegung zu ermitteln, wer von den Parteien die auf die Abfindung anfallende Steuer zu tragen hat. Grundsätzlich ist im Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zueinander allein der Arbeitnehmer Schuldner der Steuerforderung.

2. Behält der Arbeitgeber keine oder zu wenig Lohnsteuer ein, bleibt er als Haftungsschuldner dem Finanzamt zur Zahlung verpflichtet. Erfüllt er später freiwillig die Steuerforderung, entsteht in diesem Augenblick ein Rückerstattungsanspruch gegen den Arbeitnehmer (§ 426 Abs. 2 Satz 1 BGB).

BGH – Urteil, IX ZR 217/06 vom 25.10.2007

a) Der Schuldner, der nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit während des Insolvenzeröffnungsverfahrens eine im Lastschriftverfahren erfolgte Kontobelastung nicht genehmigt, handelt in der Regel weder rechts- noch sittenwidrig.

b) Der vorläufige Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt ist befugt, im Einzugsermächtigungsverfahren erfolgten Lastschriften zu widersprechen, unabhängig davon, ob dem Schuldner eine sachlich rechtliche Einwendung gegen die Gläubigerforderung zusteht (Bestätigung von BGHZ 161, 49).

c) Im Einzugsermächtigungsverfahren ist in der Regel die Gläubigerforderung vor Erteilung der Genehmigung durch den Schuldner nicht erfüllt.

d) Nr. 7 Abs. 3 AGB-Banken wirkt auch im Rechtsverhältnis zum endgültigen und zum vorläufigen "starken" Insolvenzverwalter, nicht jedoch gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt.

e) Der Insolvenzverwalter, der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Schuldnerkonto für eingehende Gutschriften längere Zeit weiterbenutzt, ohne die auf diesem Konto im Einzugsermächtigungsverfahren ergangenen Lastschriften zu widerrufen, genehmigt diese konkludent.

OLG-NAUMBURG – Urteil, 5 U 21/07 vom 09.05.2007

Der Geschäftsführer einer GmbH ist nicht zum Schadensersatz gem. § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266 a Abs. 1 StGB verpflichtet, wenn er ab Eintritt der Insolvenzreife die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nicht mehr abführt. Er handelt jedenfalls ohne Schuld.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 4 U 34/06 vom 19.01.2007

Der Provisionsanspruch eines Handelsvertreters, der als Untervertreter für eine Vertriebsgesellschaft tätig ist, entfällt im Falle der Nichtausführung des vermittelten Geschäfts durch den Unternehmer nicht schon dann, wenn der Hauptvertreter (Vertriebsgesellschaft) die Nichtausführung nicht zu vertreten hat. Es kommt vielmehr darauf an, ob der Auftraggeber des Hauptvertreters (Unternehmer) die Nichtausführung nicht zu vertreten hat.

OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 9 K 4/06 vom 13.09.2006

Zur Frage der Zuweisung des Gebäudeeigentums im Bodenordnungsverfahren nach § 64 LwAnpG an den Vertragspartner des Gebäudeeigentümers, mit dem er einen Kaufvertrag über das Gebäudeeigentum geschlossen hat.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 77/05 vom 29.03.2006

1. Eine wirksame Vorpfändung nach § 845 ZPO begründet keine Auskunftspflicht des Drittschuldners.

2. Zur Haftung der an einer Spaltung beteiligten Rechtsträger für Verbindlichkeiten des übertragenen Rechtsträgers

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 23 U 160/04 vom 22.12.2005

Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen dürfen in der Überschuldungsbilanz auch dann unberücksichtigt bleiben, wenn der betreffende Gesellschafter, der einen Rangrücktritt gegenüber sämtlichen außenstehenden Gesellschaftsgläubigern erklärt, sich einen vorrangigen Zugriff auf einen etwaigen Liquidationsüberschuss vor seinen Mitgesellschaftern vorbehält (Abgrenzung zu BGH, Urt. vom 8. Januar 2001 - II ZR 88/89 = BGHZ 146, 264).

SAARLAENDISCHES-OLG – Urteil, 8 U 330/04 vom 15.12.2005

a) Der Anwendungsbereich der Prospekthaftung im engeren Sinn ist erst dann eröffnet, wenn der Prospekt, aufgrund dessen ein Kapitalanleger den Prospektverantwortlichen in Anspruch nimmt, Grundlage der Anlageentscheidung gewesen ist; hieran fehlt es, wenn der Anleger vom Inhalt des Prospekts bei seiner Anlageentscheidung keine Kenntnis hatte.

b) Zur Frage der Übertragbarkeit der von der Rechtsprechung zur Prospekthaftung nach § 45 BörsG a. F. entwickelten Grundsätze über den Anscheinsbeweis bei Vorliegen einer Anlagestimmung auf die Prospekthaftung im engeren Sinn.

BGH – Urteil, IX ZR 184/04 vom 29.09.2005

a) Eine in der kritischen Zeit mit dem Schuldner getroffene Vereinbarung, nach der dieser berechtigt ist, sich durch eine andere als die eigentlich geschuldete Leistung von seiner Schuld zu befreien, ist inkongruent.

b) Eine Stundungsvereinbarung der Finanzbehörde mit einem zahlungsunfähigen Schuldner, nach der Stundung gegen Abtretung einer Kundenforderung gewährt wird, ist auch dann inkongruent, wenn sich die Forderung des Schuldners ebenfalls gegen einen Träger hoheitlicher Gewalt richtet.

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 2 Ta 179/05 vom 28.07.2005

Beantragt ein Arbeitgeber, der in Kenntnis einer Forderung gegen seinen Arbeitnehmer einen Vergleich geschlossen hat, in dem diese Forderung nicht ausdrücklich erwähnt worden ist, die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus diesem Vergleich, weil er die Gegenforderung zur Aufrechnung gestellt hat, so kommt die Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach § 765 a Abs. 1 ZPO in der Regel nicht in Betracht.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 225/03 vom 19.05.2005

Durch die Genehmigung der Jahresabrechnung werden bereits zuvor entstandene Zinsansprüche für Rückstände - etwa aufgrund einer Zahlungsverpflichtung auf Grund eines Wirtschaftsplans - nicht berührt.

BGH – Urteil, IX ZR 258/01 vom 07.04.2005

Zur Bezeichnung der zu pfändenden Forderung in der Vorpfändungsanzeige des Gläubigers.

Die Einrede der Anfechtbarkeit kann nur gegenüber dem Anfechtungsgegner erhoben werden.

BGH – Urteil, V ZR 294/03 vom 04.02.2005

Die Beschlagnahme durch Anordnung der Zwangsvollstreckung erfaßt auch Forderungen aus einem Untermiet- oder Unterpachtverhältnis, wenn der Hauptmiet- oder Hauptpachtvertrag wegen Vereitelung der Gläubigerrechte nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 170/03 vom 18.08.2004

Zu den subjektive Voraussetzungen für die Verletzung der Pflichten des Vorstands einer Aktiengesellschaft aus § 92 Abs. 2 und 3 AktG.

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 1 W 2/04 vom 10.03.2004

Es kann eine Haftung des Geschäftsführers einer GmbH nach § 64 Abs. 2 GmbHG in Betracht kommen, wenn er nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der GmbH Zahlungen von Kunden auf ein debitorisch geführtes Konto der GmbH dadurch zurechenbar veranlasst hat, dass nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit für Rechnungen an Kunden ein Rechnungsformular mit der Angabe des debitorisch geführten Kontos verwendet worden ist.

OLG-NAUMBURG – Urteil, 4 U 122/03 vom 13.11.2003

Zu den Voraussetzungen, unter denen die kontoführende Bank eines Schuldners dessen Gläubiger gegenüber zur Gestellung einer Sicherheitsleistung zur Sicherung einer titulierten Forderung verpflichtet ist.

BGH – Urteil, IX ZR 10/02 vom 23.10.2003

Ein Anspruch aus § 104 VglO ist nur begründet, wenn und soweit der Zwangsvollstreckungsgläubiger durch den Zugriff auf Kosten der Masse etwas erlangt und dadurch im Sinne des § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB ungerechtfertigt bereichert ist. Der Zugriffsgegenstand, auf den sich die Sperrwirkungen beziehen sollen, muß mithin zu dem Vermögen gehört haben, über welches der Anschlußkonkurs eröffnet wurde.

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 16 Sa 621/03 vom 12.09.2003

Für die Fälligkeit der Abfindung bei einem Abfindungsvergleich im Rahmen einer Kündigungsschutzklage, der vor vereinbarter Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschlossen wird, kommt es mangels einer getroffenen Fälligkeitsregelung auf die Umstände an, unter denen die Abfindungsregelung getroffen worden ist.

Regelmäßig ist davon auszugehen, dass die Abfindung erst mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig wird.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 9 Sa 1399/02 vom 04.09.2003

Der Arbeitgeber verletzt seine Aufklärungspflicht, wenn er seinen Verdacht aus einem umfangreichen Revisionsbericht herleitet mit zahlreichen Einzelvorfällen aus einem Zeitraum von mehreren Jahren, dessen Erstellung mehrere Monate gedauert hat, dem Arbeitnehmer in einer Einladung zur Anhörung jedoch nur pauschal mitteilt, er wolle ihn zu dem aus dem Revisionsbericht herrührenden Verdacht strafbarer Handlungen anhören, nachdem dieser zuvor um Übersendung des Revisionsberichtes gebeten hat.

Der Arbeitnehmer hat zwar keinen Anspruch auf Übersendung des Revisionsberichtes, aber in diesem Fall zumindest auf eine nachvollziehbare schriftliche Darstellung der Vorfälle, auf die der Arbeitgeber seinen Verdacht stützt, anhand derer er sich auf die Anhörung vorbereiten kann.

Solange der Arbeitgeber dem nicht nachkommt, kann er nicht davon ausgehen, der Arbeitnehmer wolle sich zu konkreten Verdachtsmomenten nicht substantiiert einlassen Diese Verletzung der Aufklärungspflicht verwehrt es dem Arbeitgeber, sich im Prozess auf den Verdacht als Kündigungsgrund zu berufen.

OLG-ROSTOCK – Beschluss, 3 W 56/03 vom 16.07.2003

1.

Herausgabeanordnungen der Hinterlegungsstelle unterliegen auch nach ihrer Durchführung der Überprüfung gem. §§ 23 EGGVG.

2.

Eine Fristsetzung zur Klageerhebung gem. §§ 13, 16 HinterlO ist bei grundloser Verweigerung der Zustimmung zur Auszahlung nur eines von 13 Beteiligten nicht erforderlich.

3.

Zum Kreis der Beteiligten des Hinterlegungsverfahrens.

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