JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > Zahlungstitel
| Rechtsgebiete: | BGB, HGB, GmbHG, InsO |
| Stichwort: | Zahlungstitel |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 3 U 146/08 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Auflösungsantrag |
| Stichwort: | Zahlungstitel |
| Leitsatz: | Anforderungen an die Begründung eines - im Wesentlichen allein noch berufungsgegenständlichen - Auflösungsantrages der beklagten Arbeitgeberin (dahingestellt blieb, ob der Auflösungsantrag überhaupt einer Begründung bedurfte, nachdem der Arbeitnehmer zuletzt wohl unverändert den Status eines leitenden Angestellten im Sinne des § 14 Abs. 2 KSchG hatte). |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 4 Sa 57/09 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Stichwort: | Zahlungstitel |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, I-23 U 140/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Bestimmtheit eines Vergleichs |
| Stichwort: | Zahlungstitel |
| Leitsatz: | 1. Ein Vergleich, in welchem die Zahlungspflicht des Schuldners mit dem Zusatz "und dies unter Beachtung eines möglicherweise bestehenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses" versehen wird, ist mangels hinreichender Bestimmtheit nicht zur Zwangsvollstreckung geeignet. 2. Wollen die Parteien einen Vergleich schließen, obwohl eine materiell-rechtliche Frage ungeklärt ist, kann ein hinreichend bestimmter Vollstreckungstitel nur geschaffen werden, wenn die Parteien die Zahlungspflicht zunächst ohne Wenn und Aber titulieren, mit einem Zusatz jedoch zum Ausdruck bringen, dass der Schulnder mit einer bestimmten Einwendung nicht ausgeschlossen sein soll, sondern ihm vorbehalten bleibt, diese im Wege der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO geltend zu machen. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 13 Ta 656/08 | |
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