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Zahlungsmittel Geld

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Urteil, 3 U 226/08 vom 11.02.2009

Rechtsgebiete:BGB, AO, StraBEG
Stichwort:Zahlungsmittel Geld
Leitsatz:1. Eine Pflichtverletzung des Steuerberaters ist sowohl darin zu sehen, dass er - ohne valide Kenntnis vom Gesamtvermögen seines Mandanten - den Hinweis auf eine möglicherweise durch das Finanzamt erfolgende Schätzung seines Vermögens und auf dieser Grundlage ergehende Vermögensteuerbescheide unterlässt, als auch darin, dass er dem Finanzamt Erträge aus Kapitalanlage in der Schweiz im Wege der Selbstanzeige nach § 371 AO offenbart und nicht die strafbefreiende Erklärung nach § 1 Abs. 1 StraBEG wählt, was die erfolgte Festsetzung von Vermögensteuer vermieden hätte.

2. Die Pflichtverletzung des Steuerberaters führt aber nicht zu einem kausalen Schaden, wenn sich aus dem nachträglichen Verhalten des Mandanten Anhaltspunkte dafür ergeben, dass er sich bei pflichtgemäßem Verhalten des Steuerberaters nicht beratungskonform verhalten hätte, weil er den Erfolg der Anfechtung der Vermögensteuerbescheide durch unterlassene Angaben zu seinem Vermögen vereitelt hat.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 3 U 226/08



OLG-MUENCHEN – Urteil, 7 U 3114/08 vom 17.12.2008

Rechtsgebiete:HGB, ZPO, BGB
Schlagworte:Handelsvertreterausgleich bei Tankstellenpacht
Stichwort:Zahlungsmittel Geld
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 7 U 3114/08

HESSISCHES-LAG – Beschluss, 4 TaBV 68/08 vom 14.10.2008

Rechtsgebiete:BetrVG, UmwG, KSchG
Schlagworte:Sozialplan, Dotierung, Berechnungsdurchgriff, Anfechtung
Stichwort:Zahlungsmittel Geld
Leitsatz:1. Im Fall einer Ausgliederung gemäß § 123 Abs. 3 UmwG haftet der übertragende Rechtsträger in entsprechender Anwendung von § 134 Abs. 1 UmwG für die binnen fünf Jahren nach der Spaltung begründeten Forderungen aufgrund der §§ 111 - 113 BetrVG gesamschuldnerisch mit dem übernehmenden Rechtsträger. Dies führt zu einem Berechnungsdurchgriff bei der Sozialplandotierung auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des übertragenden Rechtsträgers.

2. Ein Berechnungsdurchgriff auf die Gesellschafter des Arbeitgeberunternehmens bei der Sozialplandotierung ist geboten, wenn dieses durch eine von vornherein wirtschaftlich unpraktikable Ausgliederung gegründet wurde, deren Nachteile notwendig zu Lasten der Gläubiger gehen mussten, und der Betrieb des Unternehmens lediglich durch Darlehen der Gesellschafter ermöglicht wurde.

3. Die gesetzliche Wertung von § 1 a Abs. 2 Satz 1 KSchG kann nicht auf die Abfindungsbemessung in Sozialplänen übertragen werden. Auch in durch den Spruch einer Einigungsstelle zustandegekommenen Sozialplänen kann die Zugrundelegung eines Faktors von mehr als einem Bruttomonatsgehalts pro Beschäftigungsjahr bei der Abfindungsbemessung ermessensfehlerfrei sein.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 4 TaBV 68/08

OLG-HAMM – Urteil, 18 U 63/06 vom 25.08.2008

Rechtsgebiete:HGB, BGB, ZPO
Stichwort:Zahlungsmittel Geld
Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 18 U 63/06


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