JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > Zahlungsklage
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO, BGB |
| Schlagworte: | Zahlungsklage |
| Stichwort: | Zahlungsklage |
| Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 5 Sa 727/07 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, ArbGG |
| Schlagworte: | Betriebsratstätigkeit, Benachteiligung, Zahlungsklage, Rechtsanwaltskosten |
| Stichwort: | Zahlungsklage |
| Leitsatz: | Bei einem rechtswidrigen Lohneinbehalt oder einer nicht rechtmäßigen Abmahnung steht § 12 a Abs. 1 Satz 1 ArbGG einem auf § 37 Abs. 2 BetrVG gestützten Schadensersatzanspruch gemäß §§ 823 Abs. 2 BGB, 78 Satz 2 BetrVG auf Freistellung von den erstinstanzlichen Anwaltskosten nicht entgegen. Der auf die Funktionsfähigkeit der betrieblichen Mitbestimmung ausgerichtete Schutzzweck des § 78 Satz 2 BetrVG überwiegt gegenüber dem Normzweck des § 12 a Abs. 1 Satz 1 ArbGG, die erstinstanzlichen Verfahrenskosten gering zu halten (Rechtsbeschwerde wg. Divergenz zu BAG Beschluss vom 30. Juni 1993 - 7 ABR 45/92 - zugelassen). |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 9 TaBV 236/07 | |
| Rechtsgebiete: | GKG, ZPO |
| Schlagworte: | Stufenklage, Erledigungserklärung, Erledigung, Übereinstimmung, Zahlungsklage, Kosten, Kostenentscheidung |
| Stichwort: | Zahlungsklage |
| Leitsatz: | Geht bei einer Stufenklage ein Kläger nach Erfüllung des zunächst ausgeurteilten Auskunftsanspruchs auf dieser Grundlage auf eine nunmehr bezifferte Leistungklage über, ohne dass der Beklagte für die Durchführung der Leistungsklage zusätzliche Veranlassung geboten hat, ist bei übereinstimmender Erledigung der Zahlungsklage vom Kläger quotenmäßig derjenige Teil der Kosten des Rechtsstreits zu tragen, der aufgrund der Bezifferung der Leistungsklage zusätzlich entstanden ist; dagegen hat der Beklagte quotenmäßig die Kosten zu tragen, welche dem ursprünglichen, durch den geschätzen Wert der unbezifferten Leistungsklage geprägten Streitwert der Stufenklage entsprechen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 W 78/07 | |
| Rechtsgebiete: | GKG, ZPO |
| Schlagworte: | Wertfestsetzung, Schleppnetzantrag, Weiterbeschäftigungsantrag, Zahlungsklage, wirtschaftliche Identität |
| Stichwort: | Zahlungsklage |
| Leitsatz: | Ein sog. Schleppnetzantrag ist bei der Wertfestsetzung nicht gesondert zu berücksichtigen. Wird neben einer Kündigungsschutzklage Vergütung für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist eingeklagt, so werden die ersten 3 Monate wegen wirtschaftlicher Identität mit dem Feststellungsantrag nicht wertmäßig berücksichtigt. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 2 Ta 116/06 | |
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