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Zahlungsklage

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 9 AZR 44/04 vom 25.01.2005

Rechtsgebiete:AEntG, VTV, ArbGG, ZPO
Schlagworte:Bau - Urlaubskasse - betrieblicher Geltungsbereich
Stichwort:Zahlungsklage
Leitsatz:1. Eine in der Berufungsinstanz erhobene Widerklage, die sich auf neues Vorbringen stützt, ist nur zulässig, wenn die Berücksichtigung der neuen Tatsachen nach § 67 ArbGG zugelassen ist.

2. Bis zum 31. Dezember 2003 waren nach § 1 AEntG die das Urlaubskassenverfahren regelnden allgemeinverbindlichen Tarifverträge des Baugewerbes auf Arbeitsverhältnisse entsandter Arbeitnehmer anwendbar, soweit in einem Betrieb oder in einer selbständigen Betriebsabteilung iSd. § 211 Abs. 1 SGB III zumindest überwiegend baugewerbliche Leistungen erbracht wurden. Zusätzlich mussten die Voraussetzungen des Geltungsbereichs der Tarifverträge des Baugewerbes erfüllt sein. Mit der zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Neuregelung ist die Erweiterung des Betriebsbegriffs im AEntG entfallen. § 1 Abs. 1 Satz 1 AEntG verweist jetzt auf den im fachlichen Geltungsbereich der allgemeinverbindlichen Tarifverträge verwandten Betriebsbegriff.

3. Die Erstreckung nach § 1 Abs. 1 AEntG findet nur statt, soweit die Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt sind. Fällt ein Betrieb unter den betrieblichen Geltungsbereich der am 17. Januar 2000 mit Wirkung vom 1. Juni 1999 eingeführten Einschänkungen der Allgemeinverbindlichkeit, ist das Urlaubskassenverfahren auf Arbeitsverhältnisse der dem Betrieb zuzuordnenden Arbeitnehmer nicht anwendbar.

4. Die im Anhang der Allgemeinverbindlicherklärung enthaltene Einschränkung der Allgemeinverbindlichkeit für Betriebe der Metallindustrie stellt allein auf die fachliche Ausrichtung von Betrieben, nicht auf die selbständiger Betriebsabteilungen ab.

5. Die Vorschrift des § 1 Abs. 4 AEntG ist zum 1. Januar 2004 aufgehoben worden. Sie kann auch für Zeiträume davor nicht mehr angewandt werden.

6. Die Eintragung einer Zweigniederlassung in das Handelsregister begründet nach § 15 Abs. 3 HGB ein Vertrauen Dritter dahingehend, dass die Niederlassung tatsächlich selbständig geführt wird.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 44/04



BAG – Urteil, 4 AZR 69/04 vom 01.12.2004

Rechtsgebiete:MTV, GG, ArbZG
Schlagworte:Mehrarbeit eines Hausmeisters, Zulage, Anrechenbarkeit
Stichwort:Zahlungsklage
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 69/04

BAG – Urteil, 8 AZR 674/03 vom 18.11.2004

Rechtsgebiete:BAT-O, Änderungstarifvertrag Nr. 1, BBesG
Schlagworte:Eingruppierung einer Schulleiterin einer Grundschule, die nach zunächst erfolgter Herabgruppierung wegen Absinkens der Schülerzahlen an eine Grundschule mit höheren Schülerzahlen versetzt wurde
Stichwort:Zahlungsklage
Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 674/03

BAG – Urteil, 10 AZR 580/03 vom 28.07.2004

Rechtsgebiete:VTV vom 12.11.1986 idF vom 28.01.1999, 09.04.1999 u. 26.05.1999, VTV vom 20.12.1999, ArbGG, ZPO
Schlagworte:Sozialkassen, Auskunftsklage, Entschädigungshöhe
Stichwort:Zahlungsklage
Leitsatz:Die Höhe der Entschädigung bei einer Auskunftsklage der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes gemäß § 61 Abs. 2 ArbGG ist in der Regel mit 80 % der erwarteten Beitragssumme zu berechnen. Eine generelle Bemessung mit 25 % widerspricht den Zwecken der Vorschrift, einerseits Druck auf tarifunterworfene Arbeitgeber auszuüben, wahrheitsgemäße Auskünfte zu erteilen, und andererseits im Interesse der Prozesswirtschaftlichkeit nicht von vornherein den Gläubiger dazu zu zwingen, neben der Auskunftsklage noch eine (Mindest-)Beitragsklage zu erheben.
Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 580/03


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