JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > Zahlungsbefehl Mahnverfahren
| Rechtsgebiete: | FStrPrivFinG, Herrentunnel-Mauthöheverordnung |
| Schlagworte: | Herrentunnel, Maut, Periodengerechtigkeit, Privatleben, Vorauszahlung, öffentlicher Personennahverkehr |
| Stichwort: | Zahlungsbefehl Mahnverfahren |
| Leitsatz: | 1. Eine Vereinbarung, die auf die Befreiung von Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs von der Mautpflicht nach dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz gerichtet ist, ist nichtig. 2. Zur Frage der (geltungserhaltenden) Auslegung einer solchen Vertragsbestimmung als Ablöse- oder Vorauszahlungsvereinbarung. 3. Erhält der private Betreiber einer mautpflichtigen Straße vorab einen Betrag zur Kostenreduzierung in der Konzessionslaufzeit, ist eine Verteilung gerechtfertigt, die dazu beitragen soll, größere Unterschiede in der Höhe der Mautgebühren in den einzelnen Mautberechnungsperioden zu vermeiden. |
| Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 2 LB 21/08 | |
| Rechtsgebiete: | AVAG, ZPO, Lugano-Übk |
| Stichwort: | Zahlungsbefehl Mahnverfahren |
| Leitsatz: | Ein vollstreckbares gerichtliches Urteil eines schweizerischen Gerichts oder ein gesetzliches Surrogat eines solchen Urteils stellt eine vollstreckbare Entscheidung im Sinne des Art. 31 Abs. 1 Luganer Übereinkommen dar, ohne dass in der Schweiz der Betreibungsweg beschritten und das Verfahren der definitiven Rechtsöffnung durchgeführt werden muss. |
| Volltext: BGH - Beschluss, IX ZB 42/06 | |
| Rechtsgebiete: | EG |
| Schlagworte: | Nichtigkeitsklage - Europäischer Entwicklungsfonds - Rückzahlung von Vorschüssen - Belastungsanzeige - Handlung, die nicht mit einer Klage angefochten werden kann - Vorbereitende Handlung - Unzulässigkeit |
| Stichwort: | Zahlungsbefehl Mahnverfahren |
| Volltext: EUG - Urteil, T-260/04 | |
| Rechtsgebiete: | EuGVÜ |
| Stichwort: | Zahlungsbefehl Mahnverfahren |
| Leitsatz: | Ein verfahrenseinleitendes Schriftstück im Sinne von Art. 27 Nr.2 EuGVÜ an einen aufgegebenen Wohnsitz der Beklagten in Frankreich ist jedenfalls dann nicht ordnungsgemäß zugestellt, wenn der Klagepartei in Frankreich die Wohnanschrift der Beklagten in Deutschland bekannt war, sie aber gleichwohl die Zustellung in Frankreich bewirkt hat. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 25 W 2893/06 | |
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