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OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 9 S 5.06 vom 02.05.2006

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Beschwerde, vorläufiger Rechtsschutz, Abgabenbescheid, Eilantrag, behördliches Aussetzungsverfahren, Zugangsvoraussetzung, Ausnahmen, Drohen der Vollstreckung, Nichtbescheidung in angemessener Frist, auf Vorverfahren beschränkter Aussetzungsantrag, Zahlungsaufforderungen, Mahnung
Stichwort:Zahlungsaufforderungen
Leitsatz:Lehnt die Behörde einen Antrag ab, mit dem die Aussetzung der Vollziehbarkeit eines Abgabenbescheides auf die Zeit bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides beschränkt begehrt wurde, bedarf es nach Zurückweisung des Widerspruchs eines erneuten Aussetzungsantrages bei der Behörde, um die Zugangsvoraussetzung für den gerichtlichen Eilrechtsschutz zu erfüllen. Dies gilt auch dann, wenn Ausgangs- und Widerspruchsbehörde identisch sind und die Behörde in dem Widerspruchsbescheid die Aussetzung der Vollziehung abgelehnt hat.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 9 S 5.06




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