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Zahlungen aus Spielbanktronc keine steuerfreien Trinkgeldgelder

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BFH – Urteil, VI R 49/06 vom 18.12.2008

Rechtsgebiete:GG, FGO, ZPO, EStG, BGB, SpBG
Schlagworte:Zahlungen aus Spielbanktronc keine steuerfreien Trinkgeldgelder
Stichwort:Zahlungen aus Spielbanktronc keine steuerfreien Trinkgeldgelder
Leitsatz:1. Aus dem Spielbanktronc finanzierte Zahlungen an die Arbeitnehmer der Spielbank sind keine steuerfreien Trinkgelder i.S. des § 3 Nr. 51 EStG.

2. Der Begriff des Trinkgelds, der auch § 3 Nr. 51 EStG zugrunde liegt, setzt grundsätzlich ein Mindestmaß an persönlicher Beziehung zwischen Trinkgeldgeber und Trinkgeldnehmer voraus.

3. Wenn der Arbeitgeber selbst Gelder tatsächlich und von Rechts wegen an- und einnehmen, verwalten und buchungstechnisch erfassen muss, sind dies keine dem Arbeitnehmer von Dritten gegebenen Trinkgelder i.S. des § 3 Nr. 51 EStG.
Volltext: BFH - Urteil, VI R 49/06




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