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Zahlung nach Gutdünken

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LAG-HAMM – Urteil, 8 Sa 479/07 vom 19.07.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Wiederholte Prämienzahlung, stillschweigende Vereinbarung, Zahlung nach Gutdünken
Stichwort:Zahlung nach Gutdünken
Leitsatz:Allein die unterschiedliche Höhe jährlich erbrachter Prämienzahlungen schließt einen rechtsgeschäftlichen Verpflichtungswillen nicht aus, sofern bereits im Arbeitsvertrag eine Prämienregelung in Aussicht genommen ist.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 Sa 479/07




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