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Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 13 RJ 44/05 R vom 21.08.2008

Rechtsgebiete:SGB VI, RRG 1999, SVKorrG, SGG, GG
Schlagworte:Berufsunfähigkeitsrente und gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld in den Kalenderjahren 1999 und 2000 - Hinzuverdienst - Bemessungsentgelt - Zahlbetrag - verfassungskonforme Auslegung - Zulassung der Sprungrevision im Gerichtsbescheid - Verfahrensfehler
Stichwort:Zahlbetrag
Leitsatz:1. In den Kalenderjahren 1999 und 2000 war bei Zusammentreffen einer Rente wegen Berufsunfähigkeit mit Arbeitslosengeld dessen Bemessungsentgelt als Hinzuverdienst zugrunde zu legen, nicht jedoch der Zahlbetrag des Arbeitslosengeldes. In diesem Zeitraum ging § 96a Abs 3 S 3 SGB VI der Vorschrift des § 43 Abs 5 SGB VI aF vor (Aufgabe von BSG vom 17.12.2002 - B 4 RA 23/02 R = SozR 3-2600 § 96a Nr 1).

2. Entscheidet das SG durch Gerichtsbescheid und lässt die Sprungrevision zu, liegt hierin jedenfalls dann kein von Amts wegen zu berücksichtigender Verfahrensfehler, wenn die Revision auf Antrag durch Beschluss zugelassen wird (Abgrenzung zu BSG vom 16.3.2006 - B 4 RA 59/04 R = SozR 4-1500 § 105 Nr 1).
Volltext: BSG - Urteil, B 13 RJ 44/05 R



BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 3.05 vom 21.09.2005

Rechtsgebiete:GG
Schlagworte:Berufsständische Versorgung, Berufsunfähigkeit, Eigentumsschutz, Rente, Zahlbetrag, Inflationsausgleich, Dynamisierung, Gleichbehandlung
Stichwort:Zahlbetrag
Leitsatz:Art. 14 Abs. 1 GG gebietet es, dass der Realwert einer unter Einschluss einer werterhaltenden Dynamisierung erworbenen Berufsunfähigkeitsrente dann nicht mehr durch Maßnahmen des Versorgungsträgers beeinträchtigt wird, wenn der Versorgungsfall eingetreten ist und die Rente ihre Zweckbestimmung erfüllt, den Lebensstandard des Versorgungsempfängers entsprechend dem Versorgungssystem zu sichern, dem der Empfänger kraft hoheitlicher Anordnung beitreten musste; dies muss jedenfalls so lange gelten, als nicht die Versorgungsleistungen aller Rentenbezieher zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Versorgungswerks insgesamt eine systemgerechte Reduzierung erfahren müssen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 3.05


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