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Zahl der Beisitzer

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 191/08 vom 09.02.2009

Rechtsgebiete:ArbGG, BetrVG
Schlagworte:Einrichtung einer Einigungsstelle, offensichtliche Unzuständigkeit, ausreichende vorherige Verhandlungen, Mitbestimmung bei Maßnahmen der Berufsbildung und beim Gesundheitsschutz, Zahl der Beisitzer
Stichwort:Zahl der Beisitzer
Leitsatz:1. Im Rahmen der Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Berufsbildung ist der Begriff der Maßnahme im Sinne des § 97 Abs. 2 BetrVG weit zu verstehen. Das Mitbestimmungsrecht des § 97 Abs. 2 BetrVG ist nicht eng auf enumerativ genannte Sachverhalte beschränkt, sondern soll dann umfassend gewährleistet werden, wenn durch ein gestaltendes Tätigwerden des Arbeitgebers eine Diskrepanz zwischen seinen Anforderungen und dem Ausbildungsstand der Arbeitnehmer entsteht oder zu entstehen droht (im Anschluss an LAG Hamm, 08.11.2002 - 10 (13) TaBV 59/02 - NZA-RR 2003, 543).

2. Zur Regelbesetzung einer Einigungsstelle, Zahl der Beisitzer.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 191/08



LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 85/07 vom 10.09.2007

Rechtsgebiete:ArbGG, BetrVG
Schlagworte:Einigungsstellenbesetzung, offensichtliche Unzuständigkeit, flexible Arbeitszeit, Mehrarbeit, Konkretisierung des Regelungsgegenstandes, Verbrauch des Mitbestimmungsrechts, Vorliegen einer abschließenden Regelung, Bestellung des Vorsitzenden, Zahl der Beisitzer
Stichwort:Zahl der Beisitzer
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 85/07

LAG-NIEDERSACHSEN – Beschluss, 1 TaBV 63/07 vom 02.08.2007

Rechtsgebiete:ArbGG, BetrVG
Schlagworte:Unzuständigkeit Einigungsstelle, Zahl der Beisitzer
Stichwort:Zahl der Beisitzer
Leitsatz:Der pauschale Hinweis eines Betriebspartners, es gehe um eine Betriebsänderung, bei der die Erarbeitung eines Interessenausgleichs und eines Sozialplans anstehe, genügt nicht für eine gerichtlich durchsetzbare Erhöhung der Regelbesetzung von zwei Beisitzern auf jeder Seite in der einzurichtenden Einigungsstelle. Die Erforderlichkeit des zusätzlichen Aufwands weiterer Einigungsstellenmitglieder ist anhand konkreter Tatsachen zu begründen.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Beschluss, 1 TaBV 63/07

LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 71/07 vom 18.07.2007

Rechtsgebiete:ArbGG, BetrVG
Schlagworte:Einigungsstellenbesetzung, offensichtliche Unzuständigkeit, ordnungsgemäße Einleitung des Beschlussverfahrens, unzulässigere Vorratsbeschluss, vorzeitige Anrufung der Einigungsstelle, Auskunftsanspruch des Wirtschaftsausschusses, Ablehnung des Einigungsstellenvorsitzenden, Zahl der Beisitzer
Stichwort:Zahl der Beisitzer
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 71/07


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