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Zählwerk

Entscheidungen der Gerichte

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 4 L 401/04 vom 05.09.2006

Der für eine Aufwandsteuer wie die Spielautomatensteuer geforderte lockere Bezug des verwendeten Steuermaßstabs zu dem letztlich zu besteuernden Vergnügungsaufwand der Spieler ist nur gewahrt, wenn die Einspielergebnisse von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nicht mehr als 50% von dem Durchschnitt der Einspielergebnisse dieser Automaten im Satzungsgebiet abweichen (wie BVerwG, Urt. v. 14.12.2005 - 10 CN 1/05 -).

Die Besteuerung von Spielapparaten ohne Gewinnmöglichkeit nach dem Stückzahlmaßstab ist weiterhin grundsätzlich zulässig, sofern für diese Gerätegruppe nicht feststeht, dass in dem betreffenden Gemeindegebiet nur Apparate mit "manipulationssicherem" Zählwerk aufgestellt sind und aller Voraussicht nach nur solche Apparate künftig aufgestellt werden (wie BVerwG, Urt. v. 14.12.2005 - 10 CN 1/05 -).

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 13 ME 480/05 vom 01.03.2006

- Neuere Rechtsprechung des BVerwG zu den Besteuerungsgrundlagen bei Spielautomaten

- Probleme des Strückzahlmaßstabs

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 TG 2812/05 vom 28.12.2005

Ab 01.01.1997 waren die Kommunen gehalten zu überprüfen, ob in ihrem Gebiet der sogenannte "Stückzahlmaßstab" bei der Bemessung der Spielapparatesteuer noch den Anforderungen des Art. 3 GG genügte. Eine Überlegungsfrist stand ihnen nicht zu.

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 5 B 278/02 vom 23.06.2004

Die Vergnügungssteuer für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit darf nicht länger unter Anwendung des Stückzahlmaßstabs erhoben, d. h. nicht pauschal nach der Anzahl der Geräte bemessen werden.

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