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Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 3 A 10850/05.OVG vom 25.11.2005

Rechtsgebiete:LDG
Schlagworte:Disziplinarrecht, Beamtenrecht, Beamter, Polizeibeamter, Dienstvergehen, außerdienstliches Dienstvergehen, Beurlaubung, Beurlaubung aus familiären Gründen, Disziplinarverfahren, Disziplinarbefugnisse, Ausübung der Disziplinarbefugnisse, Verfolgbarkeit, Verbrauch der Disziplinarbefugnisse, Ausnahmeregelung, Ausnahmetatbestand, Einstellung, Einstellungsverfügung, Sachverhalt, derselbe Sachverhalt, Sachverhaltsidentität, historischer Geschehensablauf, Urteil, Strafurteil, abgekürztes Urteil, abgekürzte Urteilsgründe, Straftat, Konkursstraftat, verspätete Konkursanmeldung, Tatsachenbegriff, Tatsachen, Feststellungen, tatsächliche Feststellungen, Tatsachenfeststellung, Bewertung, Würdigung, Nichterweislichkeit, Subsumtionsfehler, Nebentätigkeit, nicht genehmigte Nebentätigkeit, private Vermögensverwaltung, Einmanngesellschaft, Ein-Mann-GmbH, Geschäftsführer, Geschäftsführung, Geschäftsführertätigkeit, Wohnungsgesellschaft, leichtfertiges Schuldenmachen
Stichwort:Würdigung
Leitsatz:Bewertet der Dienstherr nach Einstellung eines früheren Disziplinarverfahrens die ihm zum Einstellungszeitpunkt bekannten Tatsachen (hier: Tätigkeit eines Polizeibeamten als Geschäftsführer einer Einmanngesellschaft) aufgrund eines nachfolgenden strafgerichtlichen Urteils disziplinarrechtlich nunmehr anders, rechtfertigt dies gemäß § 43 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 LDG keine erneute Ausübung der Disziplinarbefugnisse.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 3 A 10850/05.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 3 A 10858/05.OVG vom 25.11.2005

Rechtsgebiete:LDG
Schlagworte:Disziplinarrecht, Beamtenrecht, Beamter, Polizeibeamter, Dienstvergehen, außerdienstliches Dienstvergehen, Beurlaubung, Beurlaubung aus familiären Gründen, Disziplinarverfahren, Disziplinarbefugnisse, Ausübung der Disziplinarbefugnisse, Verfolgbarkeit, Verbrauch der Disziplinarbefugnisse, Ausnahmeregelung, Ausnahmetatbestand, Einstellung, Einstellungsverfügung, Sachverhalt, derselbe Sachverhalt, Sachverhaltsidentität, historischer Geschehensablauf, Urteil, Strafurteil, abgekürztes Urteil, abgekürzte Urteilsgründe, Straftat, Konkursstraftat, verspätete Konkursanmeldung, Tatsachenbegriff, Tatsachen, Feststellungen, tatsächliche Feststellungen, Tatsachenfeststellung, Bewertung, Würdigung, Nichterweislichkeit, Subsumtionsfehler, Nebentätigkeit, nicht genehmigte Nebentätigkeit, private Vermögensverwaltung, Einmanngesellschaft, Ein-Mann-GmbH, Geschäftsführer, Geschäftsführung, Geschäftsführertätigkeit, Wohnungsgesellschaft, leichtfertiges Schuldenmachen
Stichwort:Würdigung
Leitsatz:Bewertet der Dienstherr nach Einstellung eines früheren Disziplinarverfahrens die ihm zum Einstellungszeitpunkt bekannten Tatsachen (hier: Tätigkeit eines Polizeibeamten als Geschäftsführer einer Einmanngesellschaft) aufgrund eines nachfolgenden strafgerichtlichen Urteils disziplinarrechtlich nunmehr anders, rechtfertigt dies gemäß § 43 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 LDG keine erneute Ausübung der Disziplinarbefugnisse.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 3 A 10858/05.OVG

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 374/05 vom 28.07.2005

Rechtsgebiete:BKatV, StPO
Schlagworte:Fahrverbot, Absehen, berufliche Gründe, Einlassung des Betroffenen, Auseinandersetzung, Würdigung
Stichwort:Würdigung
Leitsatz:Das Amtsgericht muss sich mit der Einlassung des Betroffenen auseinandersetzen und prüfen, ob die Verhängung des Regelfahrverbotes angemessen ist oder dessen Folgen den Betroffenen möglicherweise unzumutbar belasten.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss OWi 374/05

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 36/00 vom 20.11.2003

Rechtsgebiete:AsylVfG, VwGO, AuslG, GG
Schlagworte:Gefahrenbegriff, Prognose, Kinderschutz-Konvention, Minderjährigenschutz-Abkommen, Hunger, Mangelernährung, Nahrungsmittel-Versorgung, Versorgung, medizinische, Kranker, mittelloser, Gehör, rechtliches, Würdigung, Tatsachenfeststellung, unrichtige, Beweisantrag, übergangener, Unterbrechung : Verhandlung, Gehör-Verschaffung, eigene, Beweisaufnahme : Aufdrängen, Beweisanregung
Stichwort:Würdigung
Leitsatz:1. Eine Tatsachenfrage hat keine "grundsätzliche Bedeutung", wenn sie sich mit Hilfe der Auskünfte sachverständiger Stellen beantworten lässt.

In Ghana besteht keine Gefahrenlage, die begründen könnte, dass Rückkehrer aufgrund einer mangelhaften Versorgung mit Nahrung und Wohnraum oder mit medizinischer Hilfe einer hochgradigen Gefahr für Leib oder Leben ausgesetzt sind.

2. Fehler der Tatsachenfeststellung oder der Würdigung können nicht als Verfahrensfehler nach § 138 Nr. 3 VwGO geltend gemacht werden.

3. Ein "Übergehen" von Beweisantritten begründet keine Verletzung rechtlichen Gehörs, wenn der Beweisantrag in der mündlichen Verhandlung nicht gestellt worden ist.

4. Wird die Verhandlung unterbrochen (hier: wegen der Beratung über einen Befangenheitsantrag), so verletzt der Asylbewerber seine Obliegenheitspflicht, wenn er sich vom Gerichtsgebäude entfernt, ohne sich nach dem weiteren Gang der Verhandlung zu erkundigen.

5. Dem Gericht muss sich eine weitere Beweisaufnahme nicht aufdrängen, wenn es seine Überzeugung auf Auskünfte sachverständiger Stellen stützt.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 36/00


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