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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 10964/05.OVG vom 09.11.2005

Rechtsgebiete:BauGB, LBauO
Schlagworte:Baurecht, Normenkontrolle, Wohnungsklausel, Änderung, Bebauungsplanänderung, planwidrige Zustände, Fehlentwicklungen, abweichende Bebauung, Legalisierung
Stichwort:Wohnungsklausel
Leitsatz:Eine vom ursprünglichen Bebauungsplan abweichende Bebauung kann für die Gemeinde Anlass für eine Planänderung sein.

Die Bebauungsplanänderung (hier: Drei- statt Zwei-Wohnungsklausel) ist aber nur dann wirksam, wenn sie durch städtebauliche Gründe gerechtfertigt ist und nicht bloß das Ziel verfolgt, planwidrige Zustände im ausschließlich privaten Interesse der betroffenen Bauherren zu legalisieren.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10964/05.OVG




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