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Wohnungseigentumsrecht

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 3 W 98/07 vom 05.06.2007

Rechtsgebiete:WEG, BGB
Schlagworte:Wohnungseigentumsrecht, keine Anspruchsbegründung durch Mehrheitsbeschluss
Stichwort:Wohnungseigentumsrecht
Leitsatz:Entgegen in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise vertretener Auffassung kann eine Leistungspflicht einzelner Wohnungseigentümer, etwa zur Beseitigung baulicher Veränderungen, nicht durch bestandskräftigen Mehrheitsbeschluss begründet werden.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 3 W 98/07



OLG-CELLE – Beschluss, 4 W 89/06 vom 10.07.2006

Rechtsgebiete:WEG, GG
Schlagworte:Wohnungseigentumsrecht, Erlaubnis zur Errichtung einer Satellitenempfangsanlage, Rechtsschutzbedürfnis
Stichwort:Wohnungseigentumsrecht
Leitsatz:1. Einem Wohnungseigentümer ausländischer Herkunft ist es regelmäßig zumutbar, die Kabelanlage statt einer Satellitenempfangsanlage zu nutzen, wenn auf diese Weise Zugang zu mehreren Programmen in der Sprache seines Herkunftlandes besteht.

2. Die Errichtung einer Parabolantenne stellt - unabhängig von einem Eingriff in die Gebäudesubstanz - eine bauliche Veränderung dar.

3. Das Recht der Wohnungseigentümer zur eigenverantwortlichen Gestaltung ihrer Rechtsbeziehungen würde durch eine gerichtliche Entscheidung ohne Vorbefassung der Wohnungseigentümerversammlung mit dem Entscheidungsgegenstand unterlaufen.

4. Die Wohnungseigentümer können aufgrund ihrer autonomen Beschlusszuständigkeit auch erneut über eine schon geregelte Angelegenheit beschließen.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 4 W 89/06

OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 3 W 196/05 vom 14.12.2005

Rechtsgebiete:WEG, BGB
Schlagworte:Wohnungseigentumsrecht, unzulässige Nutzung von Kellerräumen zu Wohnzwecken
Stichwort:Wohnungseigentumsrecht
Leitsatz:1. Die Bezeichnung von Teileigentumsräumen in der Teilungserklärung als "Keller" enthält eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter.

2. Die Wohnnutzung eines Teileigentums mit der Zweckbestimmung "Keller" stört grundsätzlich mehr als die bestimmungsgemäße Nutzung und muss von den übrigen Wohnungseigentümern deshalb nicht geduldet werden.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 3 W 196/05

OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 3 W 179/04 vom 01.10.2004

Rechtsgebiete:WE3 W 179/04G
Schlagworte:Wohnungseigentumsrecht
Stichwort:Wohnungseigentumsrecht
Leitsatz:1. Die Abweisung eines Beschlussanfechtungsantrags kann nach Ablauf der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde nicht mehr im Wege der unselbständigen Anschlussbeschwerde angegriffen werden (Anschluss an KG OLGZ 1991, 306).

2. In Verfahren über die Gültigkeit von Eigentümerbeschlüssen bilden Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründe denselben Verfahrensgegenstand, über den nach § 45 Abs. 2 WEG mit umfassender Rechtskraftwirkung entschieden wird.

3. Wird ein Eigentümerbeschluss von mehreren Wohnungseigentümer angefochten und verbindet das Amtsgericht die Anfechtungsverfahren rechtsfehlerhaft nicht, so tritt im Hinblick auf die Bindungswirkung gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 WEG in den weiteren Anfechtungsverfahren Erledigung der Hauptsache ein, wenn in einem Verfahren der Antrag auf Ungültigerklärung des Beschlusses rechtskräftig zurückgewiesen wird und die übrigen anfechtenden Wohnungseigentümer an diesem Verfahren auch formell beteiligt waren (Anschluss an BayObLG ZMR 2003, 590 und ZMR 2004, 604).
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 3 W 179/04


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