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BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 3.97 vom 12.03.1998

Rechtsgebiete:VwGO, WEG, BGB
Schlagworte:Sprungrevision, Klagebefugnis, Wohnungseigentumsgesetz, Wohnungseigentum, Sondereigentum, Teileigentum, Miteigentum, Nachbarklage, Nachbarschutz, Rechtsschutz.
Stichwort:Wohnungseigentumsgesetz
Leitsatz:Leitsätze:

Mit der Sprungrevision kann geltend gemacht werden, das Verwaltungsgericht habe die Klagebefugnis zu Unrecht verneint.

Das Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz schließt öffentlich-rechtliche Nachbarschutzansprüche innerhalb der Gemeinschaft der Miteigentümer desselben Grundstücks aus. Dies gilt auch gegenüber Störungen, die ein nicht zur Eigentümergemeinschaft gehörender Dritter bei der baulichen Nutzung des gemeinschaftlichen Grundstücks verursacht.

Urteil des 4. Senats vom 12. März 1998 - BVerwG 4 C 3.97 -

I. VG Karlsruhe vom 27.01.1997 - Az.: VG 12 K 239/96 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 3.97




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