JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > W > Wohnungseigentümerversammlung
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Schlagworte: | Wohnungseigentümerversammlung, Nichtbefassungsbeschluss |
| Stichwort: | Wohnungseigentümerversammlung |
| Leitsatz: | 1. Zur Frage, wann von einer Beschlussfassung in einer Wohnungseigentümerversammlung ausgegangen werden kann. 2. Informiert der Versammlungsleiter in einer Wohnungseigentümerversammlung die Wohnungseigentümer zu einem bestimmten Punkt, ohne dass es zu einer Abstimmung kommt, oder tauschen sich die Wohnungseigentümer über eine bestimmte Angelegenheit aus, treffen sie aber zu dieser keine Bestimmung, existiert kein Wohnungseigentümerbeschluss. Gibt es keinen Beschluss, kann ein solcher auch nicht gerichtlich für ungültig erklärt werden. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 468/07 | |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Schlagworte: | Prozessvergleich, Wohnungseigentümerversammlung |
| Stichwort: | Wohnungseigentümerversammlung |
| Leitsatz: | Ein im WEG-Verfahren alten Rechts geschlossener Prozessvergleich ist außer Prozesshandlung unabhängig von der Vollstreckbarkeit auch materiell-rechtliche Vereinbarung, die als solche nicht durch einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümerversammlung abgeändert werden kann. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 398/05 | |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Schlagworte: | WEG, Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümerversammlung, Tagesordnung, Verwalter |
| Stichwort: | Wohnungseigentümerversammlung |
| Leitsatz: | 1. Nach neuerer Auffassung, die auch vom Senat vertreten wird, kann jeder Wohnungseigentümer gemäß § 21 Abs. 4 WEG -unabhängig von dem Quorum nach § 24 Abs. 2 WEG - vom Verwalter die Aufnahme bestimmter Punkte auf die Tagesordnung einer ordentlichen Wohnungseigentümerversammlung verlangen, wenn die Behandlung dieser Punkte ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. Im Fall pflichtwidriger Weigerung des Verwalters des Verwalters kann der Anspruch gemäß § 43 Nr. 3 WEG gerichtlich geltend gemacht werden. 2. Der Verwaltungsbeiratsvorsitzende kann in analoger Anwendung von § 24 Abs. 3 WEG die Tagesordnung dann gestalten, wenn der Verwalter sich pflichtwidrig weigert, einen Tagesordnungspunkt aufzunehmen. 3. Die Weigerung des Verwalters ist pflichtwidrig, wenn eine ordnungsgemäße Verwaltung die Aufnahme erfordert. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 426/05 | |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Schlagworte: | Wohnungseigentum, Wohnungseigentümerversammlung, Versammlung, Bruchteilsgemeinschaft, Wohnfläche, Nutzfläche |
| Stichwort: | Wohnungseigentümerversammlung |
| Leitsatz: | 1. Ein an einem Wohnungseigentum bzw. Teileigentum in Bruchteilsgemeinschaft Beteiligter ist berechtigt, einen Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung alleine anzufechten. 2. Stellt die Teilungserklärung für die Verteilung der Lasten und Kosten auf die Wohnfläche ab, so tritt bei einem Teileigentum an die Stelle der Wohnfläche die Nutzfläche. 3. Ist die Wohn- und Nutzfläche Maßstab für die Verteilung der Lasten und Kosten des Gemeinschaftseigentums, so brauchen diese zwar grundsätzlich nicht in der Teilungserklärung festgelegt werden; ist dies aber so, sind im Zweifel die dort genannten Flächenangaben verbindlich. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 241/05 | |
"Wohnungseigentümerversammlung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum