JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > W > Wohnungseigentümerbeschluss
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Schlagworte: | Klage, Anspruch, Wohnungseigentümerbeschluss |
| Stichwort: | Wohnungseigentümerbeschluss |
| Leitsatz: | Es kann auch dann dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entsprechen, das Bestehen von Ansprüchen gerichtlich klären zu lassen, wenn hinsichtlich der Erfolgsaussicht einer Klage durchaus Zweifel bestehen sollten. Ein darauf gerichteter Wohnungseigentümerbeschluss kann dann ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen. Etwas kann dann gelten, wenn der Anspruch offenkundig nicht in Betracht kommt oder die von der Mehrheit der Wohnungseigentümer vertretene Rechtsposition offensichtlich unhaltbar ist. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 9/08 | |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Schlagworte: | Beitragsschuld, Wohnungseigentümerbeschluss |
| Stichwort: | Wohnungseigentümerbeschluss |
| Leitsatz: | Erst durch Beschlüsse der Wohnungseigentümer wird im Rahmen der allgemeinen Beitragspflicht eine Verbindlichkeit der einzelnen Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft begründet. Darin ist seine konkrete Beitragsschuld festzulegen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 350/03 | |
| Rechtsgebiete: | WEG, BGB |
| Schlagworte: | Wohnungseigentum, Teilungserklärung, Gemeinschaftseigentum, Nutzungsbestimmung, Wohnungseigentümerbeschluss |
| Stichwort: | Wohnungseigentümerbeschluss |
| Leitsatz: | 1. Die in der Teilungserklärung enthaltene Bestimmung von im Gemeinschaftseigentum stehenden Räumen zur Hausmeisterwohnung enthält eine nutzungsbeschränkende Zweckbestimmung, der Vereinbarungscharakter zukommt. Eine endgültige Aufhebung oder Änderung dieser Zweckbestimmung ist grundsätzlich nur durch eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer möglich. 2. Die Wohnungseigentümer können durch Mehrheitsbeschluss einen vorübergehenden abweichenden Gebrauch der Räume beschließen, sofern dies ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. 3. Ein nichtiger Wohnungseigentümerbeschluss kann nach § 140 BGB umgedeutet werden. Das gilt auch dann, wenn die Nichtigkeit des Beschlusses gerichtlich festgestellt ist. Dieser Feststellung kommt nur eine deklaratorische Bedeutung zu. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 90/03 | |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Schlagworte: | Wohnungseigentümerbeschluss, Verwalterabberufung |
| Stichwort: | Wohnungseigentümerbeschluss |
| Leitsatz: | 1. Bestimmt die Teilungserklärung, dass die Eigentümerversammlung beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte der Eigentümer vertreten ist und dass jede Wohnung ein Stimmrecht hat, ist die Teilungserklärung dahin auszulegen, dass hinsichtlich der Beschlussfähigkeit das Kopfprinzip, hinsichtlich der Abstimmung das Objektprinzip gelten soll. 2. Hat nicht der Verwalter die Eigentümerversammlung einberufen, ist die Vermutung der Ursächlichkeit des Fehlers für den Beschluss widerlegt, wenn über die Abberufung des Verwalters und die fristlose Kündigung seines Vertrags entschieden werden soll, weil der der Verwalter an dieser Beschlussfassung nicht teilnehmen darf. Thür. OLG, Beschl. v. 08. 01. 2001, 6 W 653/00 |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 6 W 653/00 | |
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