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Wohnungsdurchsuchung zum Zweck der Abschiebung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 307/03 vom 27.05.2004

Rechtsgebiete:AuslG, PolG-NW, FGG
Schlagworte:Wohnungsdurchsuchung zum Zweck der Abschiebung
Stichwort:Wohnungsdurchsuchung zum Zweck der Abschiebung
Leitsatz:1) Eine richterliche Durchsuchungsanordnung zur Ermöglichung einer Abschiebung ist unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur zulässig, wenn konkrete Umstände (etwa eine bereits gescheiterte Vollstreckungsmaßnahme) dafür sprechen, daß sich der abzuschiebende Ausländer so in der Wohnung verborgen hält, daß seine Ingewahrsamnahme nur durch eine zweckgerichtete Durchsuchung in der Wohnung möglich ist.

2) Das Gericht muß die dazu erforderlichen Tatsachen feststellen (§ 12 FGG).

3) Fehlen die dazu erforderlichen Feststellungen, kann die Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht durch später bekannt gewordene Tatsachen gestützt werden.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 307/03




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