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BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 5.02 vom 05.06.2003

Rechtsgebiete:WoBindG
Schlagworte:Eigenheim, Eigenschaft "öffentlich gefördert", Wohnungsbindung, Nachwirkung, Nachwirkungsfrist der Wohnungsbindung, Wohnungsbaudarlehen, freiwillige vorzeitige Rückzahlung
Stichwort:Wohnungsbindung
Leitsatz:Die Eigenschaft "öffentlich gefördert" endet mit der freiwilligen vorzeitigen Rückzahlung öffentlicher Baudarlehen nach § 16 Abs. 5 WoBindG nur dann, wenn die Wohnung im Zeitpunkt der Rückzahlung noch Eigenheim (Eigensiedlung oder eigengenutzte Eigentumswohnung) ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 5.02




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