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JuraForum.deUrteileSchlagwörterWWohnung der Eltern 

Wohnung der Eltern

Entscheidungen der Gerichte

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 2 LB 20/09 vom 22.06.2009

Für den Besuch einer Schule iSv § 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG besteht auch dann kein Anspruch auf Ausbildungsförderung, wenn ein Elternteil mit einem Lebenspartner in einer geeigneten Wohnung lebt und beide die Aufnahme des Auszubildenden ablehnen.

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 BS 71/04 vom 16.03.2004

1. Eine Wohnung der Eltern i.S.d. § 2 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BAföG (Fassung 22.5.1990) kann nicht angenommen werden, wenn die Eltern bzw. der Elternteil des Auszubildenden aus zwingenden persönlichen Gründen nicht mehr die Möglichkeit haben/hat, über ihre/seine Wohnverhältnisse frei zu bestimmen (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 27.2.1992, NVwZ 1992, 887 [888]).

2. Lebt ein geschiedener Elternteil eines volljährigen Auszubildenden mit seinem neuen Lebenspartner und dessen minderjährigem Kind in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in der Wohnung des Lebenspartners und lehnt dieser berechtigt die Aufnahme des Auszubildenden in seine Wohnung ab, so kann der Elternteil des Auszubildenden jedenfalls dann frei über seine Wohnverhältnisse verfügen, wenn keines der Mitglieder einer solchen Lebensgemeinschaft aus zwingenden Gründen auf die Hilfe eines anderen Mitgliedes angewiesen ist, die nur in einer Lebensgemeinschaft mit dem Elternteil des Auszubildenden, nicht aber auch in einer Begegnungsgemeinschaft geleistet werden kann.

3. Weder Art. 6 Abs. 1 und 2 GG noch Art. 2 Abs. 1 GG gebieten in einem solchen Fall, dem Schutz der nichtehelichen und nichtfamiliären Lebensgemeinschaft ein stärkeres Gewicht beizumessen als dem öffentlichen Interesse an einer sparsamen Verwendung von Mitteln der Ausbildungsförderung.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 7 S 1652/02 vom 27.08.2003

Wohnt die geschiedene Mutter der Auszubildenden mit einem nichtehelichen Lebenspartner zusammen in einer Wohnung, die zu zwei Dritteln im Eigentum des Lebensgefährten und (nur) zu einem Drittel im Eigentum der Mutter steht, so kann diese Wohnung dann nicht als "Wohnung der Eltern" i.S.v. § 2 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BAföG angesehen werden, wenn der Lebenspartner die Aufnahme der Auszubildenden ablehnt und die Mutter keinen Anspruch nach § 745 Abs. 2 BGB auf eine die Aufnahme der Auszubildenden ermöglichende Benutzungsregelung hat (im Anschluss an die Rechtsprechung des BVerwG, vgl. u.a. Beschl. vom 28.04.1993, FamRZ 1993, 1378).

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 7 S 1895/02 vom 17.02.2003

Zu der Frage, ob bei auswärtiger Unterbringung eines Schülers Förderungsleistungen auch dann zu gewähren sind, wenn diese nicht aus ausbildungsbedingten, sondern aus schwerwiegenden sozialen Gründen erfolgt ist (hier verneint).

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