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Wohnsitzauflage

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 OA 248/09 vom 16.07.2009

Rechtsgebiete:GKG
Schlagworte:Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel, Nebenbestimmung, Streitwert, Wohnsitzauflage
Stichwort:Wohnsitzauflage
Leitsatz:Der Streitwert für Klagen gegen die Nebenbestimmung eines Aufenthaltstitels (hier: Wohnsitzauflage) ist in der Regel mit dem vollen Auffangwert anzusetzen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 OA 248/09



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 PA 563/08 vom 05.12.2008

Rechtsgebiete:AufenthG
Schlagworte:Duldung, Duldung, weitere, Duldung, zweite, Prozesskostenhilfe, Umverteilung, Wohnsitzauflage
Stichwort:Wohnsitzauflage
Leitsatz:1. Der länderübergreifende Wechsel eines lediglich nach § 60 a Abs. 2 Satz 1 AufenthG geduldeten und vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers, dessen Aufenthalt nach § 61 Abs. 1 AufenthG auf das Gebiet eines Bundeslandes beschränkt ist, kann nur mit einer weiteren Duldung der Ausländerbehörde erreicht werden, in deren Zuständigkeitsbereich der Ausländer auf Dauer zu wechseln beabsichtigt.

2. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren gegen die Nichtbewilligung von Prozesskostenhilfe kommt nicht in Betracht.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 PA 563/08

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 17.07 vom 15.01.2008

Rechtsgebiete:GFK, StlÜbK, WVRK, EFA, Richtlinie 2004/83/EG, AufenthG, AsylVfG, SGB XII, VwGO
Schlagworte:Wohnsitzauflage, Bezug von Sozialhilfe, Aufenthaltsbeschränkungen, Flüchtling, fiskalisches Interesse, migrationspolitisches Interesse, Fortsetzungsfeststellungsklage, Ausländergleichbehandlung, Inländergleichbehandlung
Stichwort:Wohnsitzauflage
Leitsatz:Wohnsitzauflagen gegenüber anerkannten Flüchtlingen, die Sozialhilfeleistungen beziehen, verstoßen gegen Art. 23 GFK, wenn sie zum Zweck der angemessenen Verteilung öffentlicher Sozialhilfelasten verfügt werden.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 17.07

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 2 L 223/06 vom 29.11.2007

Rechtsgebiete:AuslG
Schlagworte:Gemeinschaftsunterkunft, Wohnsitzauflage
Stichwort:Wohnsitzauflage
Leitsatz:Ob und wann in den Fällen, in denen der Widerruf einer Wohnsitzauflage beantragt wird, eine Ermessensreduzierung auf Null anzunehmen ist, hängt maßgeblich von den Umständen des Einzelfalles ab. Berücksichtigungsfähig ist insbesondere, ob die Wohnsitzauflage aufgrund des mittlerweile erfolgten Zeitablaufs und/oder zwischenzeitlich veränderter Umstände keinen sinnvollen Bezug zu einem zulässigen Verfahrenszweck, insbesondere dem der Identitätsfeststellung und Passbeschaffung, mehr aufweist, inzwischen in Schikane mit strafähnlichem Charakter ausartet, nunmehr auf eine unzulässige Beugung des Willens hinausläuft oder den Betreffenden unverhältnismäßig trifft (vgl. OVG RP, Beschl. v. 19.11.2003 - 10 B 11432/03 - InfAuslR 2004, 255).
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 2 L 223/06


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