JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > W > Wohnsitzauflage
| Rechtsgebiete: | GKG |
| Schlagworte: | Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel, Nebenbestimmung, Streitwert, Wohnsitzauflage |
| Stichwort: | Wohnsitzauflage |
| Leitsatz: | Der Streitwert für Klagen gegen die Nebenbestimmung eines Aufenthaltstitels (hier: Wohnsitzauflage) ist in der Regel mit dem vollen Auffangwert anzusetzen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 OA 248/09 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG |
| Schlagworte: | Duldung, Duldung, weitere, Duldung, zweite, Prozesskostenhilfe, Umverteilung, Wohnsitzauflage |
| Stichwort: | Wohnsitzauflage |
| Leitsatz: | 1. Der länderübergreifende Wechsel eines lediglich nach § 60 a Abs. 2 Satz 1 AufenthG geduldeten und vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers, dessen Aufenthalt nach § 61 Abs. 1 AufenthG auf das Gebiet eines Bundeslandes beschränkt ist, kann nur mit einer weiteren Duldung der Ausländerbehörde erreicht werden, in deren Zuständigkeitsbereich der Ausländer auf Dauer zu wechseln beabsichtigt. 2. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren gegen die Nichtbewilligung von Prozesskostenhilfe kommt nicht in Betracht. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 PA 563/08 | |
| Rechtsgebiete: | GFK, StlÜbK, WVRK, EFA, Richtlinie 2004/83/EG, AufenthG, AsylVfG, SGB XII, VwGO |
| Schlagworte: | Wohnsitzauflage, Bezug von Sozialhilfe, Aufenthaltsbeschränkungen, Flüchtling, fiskalisches Interesse, migrationspolitisches Interesse, Fortsetzungsfeststellungsklage, Ausländergleichbehandlung, Inländergleichbehandlung |
| Stichwort: | Wohnsitzauflage |
| Leitsatz: | Wohnsitzauflagen gegenüber anerkannten Flüchtlingen, die Sozialhilfeleistungen beziehen, verstoßen gegen Art. 23 GFK, wenn sie zum Zweck der angemessenen Verteilung öffentlicher Sozialhilfelasten verfügt werden. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 17.07 | |
| Rechtsgebiete: | AuslG |
| Schlagworte: | Gemeinschaftsunterkunft, Wohnsitzauflage |
| Stichwort: | Wohnsitzauflage |
| Leitsatz: | Ob und wann in den Fällen, in denen der Widerruf einer Wohnsitzauflage beantragt wird, eine Ermessensreduzierung auf Null anzunehmen ist, hängt maßgeblich von den Umständen des Einzelfalles ab. Berücksichtigungsfähig ist insbesondere, ob die Wohnsitzauflage aufgrund des mittlerweile erfolgten Zeitablaufs und/oder zwischenzeitlich veränderter Umstände keinen sinnvollen Bezug zu einem zulässigen Verfahrenszweck, insbesondere dem der Identitätsfeststellung und Passbeschaffung, mehr aufweist, inzwischen in Schikane mit strafähnlichem Charakter ausartet, nunmehr auf eine unzulässige Beugung des Willens hinausläuft oder den Betreffenden unverhältnismäßig trifft (vgl. OVG RP, Beschl. v. 19.11.2003 - 10 B 11432/03 - InfAuslR 2004, 255). |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 2 L 223/06 | |
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