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OLG-SCHLESWIG – Urteil, 16 U 39/04 vom 03.06.2004

Rechtsgebiete:ZVG, ZPO
Schlagworte:Herausgabeanspruch, Vermächtnis, Wohnrechtleihe, Miete, Zwangsversteigerung, unzulässige Rechtsausübung, Strohmann
Stichwort:Wohnrechtleihe
Leitsatz:Wer eine Wohnung aufgrund eines auf Vermächtnis beruhenden unentgeltlichen Wohnrechts bewohnt, kann sich gegenüber dem Herausgabeanspruch des Erstehers nicht auf § 57 ZVG, 566, 535 S. 1 BGB berufen.

Ihm kann jedoch der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung zur Seite stehen, wenn der Voreigentümer und der Ersteher als Strohmann kollusiv zu seinem Nachteil zusammengewirkt haben.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 16 U 39/04




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