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Wohnnutzung während der Sommermonate.

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BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 17.00 vom 30.05.2001

Rechtsgebiete:VermG, SachenRBerG
Schlagworte:Restitutionsausschluss wegen redlichen Erwerbs, dingliches Nutzungsrecht, Nutzungsrecht zu Erholungszwecken, Wohnnutzung während der Sommermonate.
Stichwort:Wohnnutzung während der Sommermonate.
Leitsatz:Leitsätze:

Der redliche Erwerb eines dinglichen Nutzungsrechts "für persönliche Erholungszwecke" schließt die Rückübertragung des Grundstücks nicht aus (wie Urteil vom 12. Juli 2000 - BVerwG 7 C 96.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 10).

In diesem Zusammenhang ist es unerheblich, ob und in welchem Umfang das Grundstück tatsächlich zu Wohnzwecken genutzt wurde.

Urteil des 8. Senats vom 30. Mai 2001 - BVerwG 8 C 17.00 -

I. VG Berlin vom 06.06.2000 - Az.: VG 25 A 113.95 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 17.00




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