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Wohnnutzung im Kerngebiet

Entscheidungen der Gerichte

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 D 12/05 vom 24.04.2007

1. Festsetzungen nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO können grundsätzlich nicht in einem einfachen Bebauungsplan getroffen werden. Sie setzen vielmehr voraus, dass der Bebauungsplan die zulässige Geschossfläche ebenfalls festsetzt oder dass sich diese wenigstens mittelbar aus den Festsetzungen des Bebauungsplans ergibt.

2. Nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO kann der Anteil der Geschossfläche für Wohnungen nicht von der tatsächlich errichteten Geschossfläche abhängig gemacht werden.

3. § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB erlaubt es nicht, die mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit zu belastende Fläche deutlich breiter als im Ergebnis gewollt festzusetzen und in den textlichen Festsetzungen zu bestimmen, dass innerhalb dieser festgesetzten Fläche tatsächlich nur ein Teil für eine Passage benötigt wird. Dies läuft auf die Festsetzung eines Korridors für ein Gehrecht hinaus und verstößt gegen das Festsetzungsfindungsverbot.

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